Sofort-Hilfe: Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, nutzen Sie unsere Übersicht mit Tools und Checklisten: Rechner, Muster und Tools zum Arbeitsrecht. Wenn Sie bereits Unterlagen haben, können Sie diese datenschutzkonform übermitteln: Uploadportal.
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Warum das Thema jetzt kritisch ist
Nach einer Kündigung laufen häufig parallel mehrere „Zeituhren“: Fristen im Arbeitsrecht, interne Fristen des Arbeitgebers (z. B. zur Rückgabe von Arbeitsmitteln) und die Bearbeitungszeiten der Rechtsschutzversicherung. Entscheidend ist: Die Bearbeitung durch die Rechtsschutzversicherung ersetzt keine arbeitsrechtliche Frist. Die Klagefrist bei einer Kündigungsschutzklage beträgt in der Regel drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Grundlage ist § 4 KSchG.
Viele Versicherte suchen daher nicht nur nach „Versicherung + Anwalt“, sondern vor allem nach Lösungen für:
- „Wie bekomme ich schnell eine Deckungszusage?“
- „Muss ich den Partneranwalt nehmen?“
- „Was, wenn die Versicherung ablehnt?“
- „Welche Kosten entstehen im Arbeitsgericht wirklich?“
Was die Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht typischerweise zahlt
Ein Arbeitsrechtsschutz übernimmt – abhängig vom Tarif – insbesondere:
- Anwaltskosten (Beratung, außergerichtliche Vertretung, Klageverfahren)
- Gerichtskosten
- Kosten für Gegenseite/Zeugen/Sachverständige (je nach Konstellation)
Wichtiger Praxispunkt im Kündigungsschutz: In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre Anwaltskosten grundsätzlich selbst – unabhängig davon, wer gewinnt. Das ist in § 12a ArbGG geregelt. Genau deshalb ist die Deckungszusage für Arbeitnehmer oft so relevant.
Typische Einschränkungen in Versicherungsverträgen sind:
- Selbstbeteiligung
- Wartezeit (häufig 3 Monate – je nach Vertrag)
- Ausschlüsse/„Vorvertraglichkeit“ (Konflikt begann vor Versicherungsbeginn)
- Streit um „Erfolgsaussichten“ bei bestimmten Konstellationen
Deckungszusage nach Kündigung: Schritt-für-Schritt zum richtigen Kontakt
So gehen Sie in der Praxis am schnellsten vor, ohne sich zu verzetteln:
- Versicherungsdaten bereitlegen: Versicherungsnummer, Tarif, Selbstbeteiligung, Beginn des Vertrags, ggf. Schadennummer (falls schon angelegt).
- Kündigungsdaten notieren: Datum der Kündigung, Datum des Zugangs (entscheidend), Art der Kündigung (ordentlich/außerordentlich), Arbeitgeber.
- Ziel klar formulieren: Kündigungsschutzklage? Abfindung verhandeln? Zeugnis? Freistellung? Oft ergibt sich daraus die Deckungsanfrage.
- Kontaktweg wählen: Telefon ist schnell, aber verlangen Sie zusätzlich eine schriftliche Deckungszusage (E-Mail/Portal) mit Aktenzeichen.
- Anwalt benennen oder Deckungsanfrage über Anwalt: Sie können einen Anwalt Ihrer Wahl angeben. Alternativ kann der Anwalt die Deckung anfragen (oft effizienter).
- Fristmanagement: Wenn die Klagefrist läuft, darf die Versicherungsbearbeitung diese Frist nicht „auffressen“. Im Zweifel: fristwahrend handeln.
Tipp für Tempo: Wenn Sie sofort eine erste Orientierung brauchen, nutzen Sie unsere bundesweite Hotline und klären Sie in wenigen Minuten die nächsten Schritte – anschließend kann die Deckungsanfrage sauber aufgesetzt werden. Startseite: abfindung4u.de. Kontaktseite: Kontakt – so erreichen Sie uns.
Welche Angaben die Rechtsschutzversicherung wirklich braucht
Je klarer Sie die Fakten liefern, desto schneller bekommen Sie eine belastbare Deckungsentscheidung. In der Regel reichen folgende Informationen:
- Versicherungsnummer und Kontaktdaten
- Arbeitgeber (Name, Ort)
- Beschäftigungsbeginn (für die Einordnung des Falls)
- Kündigungsdatum und Zugang der Kündigung (wann Sie das Schreiben erhalten haben)
- Kernproblem in 2–3 Sätzen: „Ich habe am … eine Kündigung erhalten. Ich möchte die Wirksamkeit prüfen lassen und ggf. Kündigungsschutzklage erheben.“
- Ob bereits Fristen laufen (z. B. bereits Klagefrist, Anhörung, Aufhebungsvertrag-Frist)
Wenn Sie Unterlagen übermitteln möchten: Uploadportal (Hinweis: Fristen bleiben bis zur Mandatsbestätigung Ihre Verantwortung; vgl. dort auch den Hinweis zur Klagefrist).
Freie Anwaltswahl: Partneranwalt ist ein Angebot, kein Muss
Viele Versicherte stolpern über „Partneranwälte“, „Netzwerkanwälte“ oder Versicherungs-Hotlines. Das kann im Einzelfall praktisch sein – es ist aber wichtig, die Struktur zu verstehen:
- Partneranwalt: von der Versicherung vorgeschlagener Anwalt/Netzwerk.
- Freie Anwaltswahl: Sie können grundsätzlich selbst entscheiden, wen Sie beauftragen.
- Praktische Realität: Versicherer möchten den Prozess standardisieren. Das ist ein Versicherungsinteresse – nicht automatisch Ihr Interesse.
Satz, der im Telefonat funktioniert:
„Ich möchte die freie Anwaltswahl ausüben und bitte um Deckungszusage für die Beauftragung eines Rechtsanwalts im Arbeitsrecht. Bitte bestätigen Sie mir die Deckung schriftlich unter Angabe einer Fallnummer.“
Wenn Sie zusätzlich prüfen möchten, welche finanziellen Spielräume realistisch sind: Abfindungsrechner und der Abfindungsbereich mit weiteren Infos: Alles zur Abfindung.
Wenn die Rechtsschutzversicherung ablehnt oder verzögert: typische Gründe und klare Reaktion
Die häufigsten Probleme entstehen in diesen Konstellationen:
- Wartezeit: Vertrag noch zu neu. Reaktion: Versicherungsbeginn und Wartezeit prüfen, ggf. Sonderregelungen/Altvertrag.
- Vorvertraglichkeit: Der Konflikt habe „schon vorher begonnen“. Reaktion: sauber darstellen, warum der Rechtsschutzfall erst jetzt eingetreten ist (z. B. Zugang der Kündigung).
- „Fehlende Erfolgsaussichten“: Versicherer verlangt Begründung. Reaktion: schriftliche, konkrete Begründung anfordern und anwaltlich entkräften lassen.
- Unklare Zuständigkeit/Tarif: falscher Baustein, falsche Sparte, Missverständnisse. Reaktion: Deckungsumfang konkret abfragen („Arbeitsrechtsschutz / Berufs-Rechtsschutz“).
So gehen Sie taktisch richtig vor:
- Fordern Sie eine schriftliche Entscheidung mit Begründung.
- Setzen Sie eine kurze Frist zur Überprüfung (insbesondere, wenn die Klagefrist läuft).
- Trennen Sie zwei Ebenen: Fristwahrung im Arbeitsrecht und Kostenklärung. Fristwahrung hat Priorität.
- Wenn die Ablehnung auf „Erfolgsaussichten“ gestützt wird: Lassen Sie eine kurze anwaltliche Stellungnahme erstellen, die die Erfolgsaussichten plausibel begründet.
Wenn Sie das Thema Rechtsschutz bei Kündigung vertiefen möchten, finden Sie hier einen ergänzenden Beitrag: Rechtsschutz bei Kündigung: Leistungen, Deckungszusage und schnelle Hilfe.
Wichtig: Die 3-Wochen-Frist läuft unabhängig von der Versicherung
Bei Kündigungen gilt häufig: 3 Wochen ab Zugang – sonst wird die Kündigung grundsätzlich wirksam, selbst wenn sie eigentlich angreifbar wäre. Grundlage: § 4 KSchG.
Merksatz: Wenn die Rechtsschutzversicherung noch prüft, heißt das nicht, dass Sie Zeit haben. Wer erst „auf die Deckungszusage wartet“ und dadurch die Frist versäumt, hat ein massives Problem.
Wenn Sie ortsunabhängig vertreten werden möchten: Arbeitsrecht vor Ort – digital, schnell, bundesweit.
Mustertext: Deckungszusage nach Kündigung anfordern
Sie können den folgenden Text per E-Mail oder Versicherungsportal verwenden (Platzhalter bitte ausfüllen):
Betreff: Bitte um Deckungszusage – Arbeitsrecht / Kündigung (Versicherungsnummer: [NUMMER])
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Deckungszusage für eine arbeitsrechtliche Angelegenheit. Ich habe am [DATUM ZUGANG] eine Kündigung meines Arbeitsverhältnisses erhalten (Arbeitgeber: [ARBEITGEBER], Kündigungsdatum: [DATUM]).
Ich möchte die Wirksamkeit der Kündigung anwaltlich prüfen lassen und ggf. Kündigungsschutzklage erheben. Bitte bestätigen Sie mir die Kostenübernahme (Anwalts- und Gerichtskosten) schriftlich unter Angabe einer Fall-/Schadennummer.
Sofern erforderlich, benenne ich als Bevollmächtigten: [ANWALT/KANZLEI].
Mit freundlichen Grüßen
[NAME, ADRESSE, TELEFON]
Hinweis: Wenn Sie zunächst eine schnelle Ersteinschätzung wollen, bevor Sie Details ins Portal tippen: abfindung4u.de (Hotline). Unterlagen können Sie anschließend übermitteln: Uploadportal.
Nächste Schritte: schnell prüfen, Optionen kennen, sauber handeln
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Ob Rechtsschutzdeckung besteht, hängt vom konkreten Vertrag und Einzelfall ab.
FAQ zur Rechtsschutzversicherung bei Kündigung
Häufige Fragen: Deckungszusage, freie Anwaltswahl und Fristen
Wie schnell bekomme ich eine Deckungszusage nach einer Kündigung?
Das hängt vom Versicherer und der Fallkomplexität ab. In einfachen Fällen ist eine Entscheidung oft am selben oder nächsten Werktag möglich. Wichtig ist, dass Sie die wesentlichen Daten (Versicherungsnummer, Zugang der Kündigung, Arbeitgeber, Ziel der Beauftragung) vollständig übermitteln und eine schriftliche Bestätigung mit Fallnummer anfordern. Die arbeitsrechtliche Klagefrist läuft unabhängig davon weiter.
Muss ich den Partneranwalt der Rechtsschutzversicherung nehmen?
In der Regel nein. Partneranwälte sind meist ein Angebot zur schnelleren Abwicklung. Sie können grundsätzlich selbst entscheiden, welchen Anwalt Sie beauftragen möchten. Praktisch sinnvoll ist, die freie Anwaltswahl aktiv anzusprechen und die Deckungszusage für Ihren Wunsch-Anwalt schriftlich bestätigen zu lassen.
Welche Angaben muss ich bei der Deckungsanfrage unbedingt nennen?
Mindestens: Versicherungsnummer, Arbeitgeber, Datum des Zugangs der Kündigung, Kündigungsdatum und Ihr Ziel (Prüfung, Vertretung, ggf. Klage). Je klarer der Sachverhalt in 2–3 Sätzen beschrieben ist, desto schneller ist die Entscheidung möglich.
Was kann ich tun, wenn die Rechtsschutzversicherung die Deckung ablehnt?
Fordern Sie eine schriftliche Ablehnung mit Begründung an. Häufige Streitpunkte sind Wartezeit, Vorvertraglichkeit oder angeblich fehlende Erfolgsaussichten. Gerade bei „Erfolgsaussichten“ kann eine kurze anwaltliche Stellungnahme die Deckung oft doch noch ermöglichen. Parallel müssen arbeitsrechtliche Fristen gewahrt bleiben.
Warum ist die Deckungszusage im Arbeitsrecht so wichtig?
Im arbeitsgerichtlichen Verfahren der ersten Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten grundsätzlich selbst, unabhängig vom Ausgang. Deshalb ist eine klare Kostenzusage der Rechtsschutzversicherung für viele Arbeitnehmer der entscheidende Hebel, um ohne finanzielles Risiko konsequent vorzugehen.
Gilt die 3-Wochen-Frist auch, wenn die Versicherung noch prüft?
Ja. Die Klagefrist läuft unabhängig von der Versicherungsentscheidung. Wer erst auf die Deckungszusage wartet und dadurch die Frist versäumt, riskiert, dass die Kündigung wirksam wird. Im Zweifel muss fristwahrend gehandelt werden.