Sie möchten wissen, welche Kosten im arbeitsrechtlichen Verfahren auf Sie zukommen? Mit unserem kostenlosen Kostenrechner für Arbeitsrecht können Sie die Anwalts- und Gerichtskosten im Kündigungsschutzverfahren einfach online berechnen.
Egal ob Sie eine Kündigung erhalten haben oder rechtliche Schritte gegen Ihren Arbeitgeber prüfen: Wer seine Rechte durchsetzen möchte, sollte auch die voraussichtlichen Kosten kennen.
Unser Rechner berücksichtigt:
Alle Berechnungen erfolgen nach aktueller Gesetzeslage. Die Werte basieren auf der Gebührentabelle gemäß Anlage 2 zu § 34 GKG sowie den Gebührensätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).
In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht gilt: Jede Partei trägt ihre Anwaltskosten selbst (§ 12a ArbGG). Die Gerichtskosten trägt die unterlegene Partei – es sei denn, es kommt zu einem Vergleich. In diesem Fall entfallen die Gerichtskosten vollständig.
In der zweiten Instanz gilt eine andere Kostenregelung:
Die unterlegene Partei muss
- die Gerichtskosten tragen (wie in der 1. Instanz)
- die Anwaltskosten der Gegenseite erstatten (§ 12a ArbGG gilt nicht mehr)
Anders als in der 1.Instanz, gibt es einen Erstattungsanspruch für Anwaltskosten. Das bedeutet: Wer in der 2. Instanz verliert, trägt alle Verfahrenskosten inklusive der Anwälte beider Seiten. Das Prozesskostenrisiko ist damit deutlich höher als in der ersten Instanz.
Wenn Sie gekündigt wurden, können Sie mit dem Klage-Generator Ihre Kündigungsschutzklage schnell und kostenfrei vorbereiten oder mit dem Abfindungsrechner Ihre mögliche Abfindung berechnen.
Der Rechner zeigt die Kosten für das Kündigungsschutzverfahren erster Instanz, mit oder ohne Vergleich.