
Viele Arbeitnehmer reagieren nach einer Kündigung intuitiv falsch: Sie rufen zuerst bei ihrer Rechtsschutzversicherung an und schildern dort ungefiltert den Sachverhalt. Genau das kann aber dazu führen, dass die Versicherung später eine Deckungszusage verweigert – weil entscheidende Formulierungen fehlen, unpräzise Angaben gemacht wurden oder der Versicherungsfall falsch geschildert wurde. Die Erfahrung zeigt: Wer zuerst beim Anwalt anruft, erhält die Deckungszusage deutlich zuverlässiger.
Der Grund ist einfach: Die Rechtsschutzversicherung bewertet die Erfolgsaussichten anhand der Angaben, die sie von Ihnen erhält. Falsche oder vorschnelle Aussagen („Ich glaube, der Arbeitgeber hatte Gründe…“) können im Nachhinein schwer korrigiert werden. Daher sollte die Meldung an die RSV immer über einen Fachanwalt erfolgen. Über die kostenlose Anwaltshotline wird die Deckungsanfrage korrekt vorbereitet – und Sie erhalten sofort eine rechtliche Einschätzung zur Kündigung.
Dieser Artikel erklärt, welche Leistungen Sie erwarten dürfen, wie die Deckungsanfrage taktisch korrekt gestellt wird und warum der erste Schritt immer der Anruf bei einem spezialisierten Anwalt sein sollte – nicht bei der Versicherung.
Für die Kündigungsschutzklage gilt die dreiwöchige Klagefrist aus § 4 KSchG. Innerhalb dieser Zeit müssen sowohl die Klage als auch die Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung gestellt werden. Doch wie diese Anfrage formuliert ist, entscheidet, ob die Versicherung Kostenschutz erteilt oder nicht.
Typische Fehler, die Ihre Deckung gefährden:
Deshalb gilt: Erst Anwalt – dann Rechtsschutzversicherung. Die Hotline hilft sofort und kostenfrei: Abfindung4u Anwaltshotline.
Der Arbeitsrechtsschutz übernimmt grundsätzlich die gesetzlichen Kosten des Verfahrens:
Da die arbeitsgerichtliche erste Instanz nach § 12a ArbGG keine Erstattung von Anwaltskosten vorsieht, ist die Rechtsschutzversicherung oft der einzige Weg, das Kostenrisiko zu minimieren.
Mit dem Kostenrechner für Kündigungsschutzklagen lässt sich die finanzielle Dimension eines Verfahrens schnell einschätzen.
Ob die Rechtsschutzversicherung leistet, richtet sich nach den ARB (Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen) und den Regeln zum Versicherungsfall in § 14 VVG.
Knackpunkte sind häufig:
Die Erfahrung aus hunderten Fällen zeigt: Die richtige Darstellung der Kündigungssituation ist der wichtigste Punkt. Genau deshalb übernimmt die Hotline die Formulierung der Deckungsanfrage – präzise, juristisch und ohne taktische Fehler.
Viele Versicherungsnehmer rufen zuerst selbst bei ihrer RSV an und gefährden den Versicherungsschutz. Der Sachbearbeiter prüft nämlich, ob Erfolgsaussichten bestehen. Und diese Prüfung basiert ausschließlich auf den Informationen, die Sie telefonisch oder schriftlich übermitteln.
Häufige Schäden durch unbedachte Aussagen:
Ein Fachanwalt hingegen formuliert neutral, faktenorientiert und rechtlich exakt – und erhöht Ihre Chancen auf Deckung erheblich.
Daher: Erst Anwaltshotline – dann Rechtsschutzversicherung.
Der optimale Ablauf ist einfach:
Mit diesem Vorgehen steigen die Chancen einer schnellen und vollständigen Deckungszusage deutlich.
Weitere Orientierung bietet der Artikel Soforthilfe bei Kündigung, der die wichtigsten Schritte nach Zugang der Kündigung zusammenfasst.
Pauschale Ablehnungen („keine Erfolgsaussichten“) kommen häufig vor – oft zu Unrecht. Wichtig zu wissen:
Mehr Hinweise zu den ersten Schritten nach einer Kündigung finden Sie im Beitrag Kündigung erhalten – was jetzt wichtig ist.
Die größten Fehler entstehen in den ersten Tagen nach Zugang der Kündigung. Wer zuerst die Rechtsschutzversicherung anruft, riskiert durch unbedachte Aussagen, dass später keine Deckungszusage erteilt wird. Wer dagegen zuerst die Anwaltshotline von Abfindung4u nutzt, sichert sich eine korrekte Darstellung des Versicherungsfalls, eine professionelle Einschätzung und eine strategisch saubere Vorbereitung der Deckungsanfrage.
Damit haben Sie die besten Chancen auf Kostenschutz und eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage – einschließlich möglicher Abfindung.
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