Rechtsschutz bei Kündigung: Leistungen, Deckungszusage und schnelle Hilfe

Kündigung erhalten? Erfahren Sie, wann die Rechtsschutzversicherung wirklich zahlt, wie Sie die Deckungszusage beschleunigen und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden müssen. Jetzt informieren und kostenlose Anwaltshotline nutzen.
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Viele Arbeitnehmer reagieren nach einer Kündigung intuitiv falsch: Sie rufen zuerst bei ihrer Rechtsschutzversicherung an und schildern dort ungefiltert den Sachverhalt. Genau das kann aber dazu führen, dass die Versicherung später eine Deckungszusage verweigert – weil entscheidende Formulierungen fehlen, unpräzise Angaben gemacht wurden oder der Versicherungsfall falsch geschildert wurde. Die Erfahrung zeigt: Wer zuerst beim Anwalt anruft, erhält die Deckungszusage deutlich zuverlässiger.

Der Grund ist einfach: Die Rechtsschutzversicherung bewertet die Erfolgsaussichten anhand der Angaben, die sie von Ihnen erhält. Falsche oder vorschnelle Aussagen („Ich glaube, der Arbeitgeber hatte Gründe…“) können im Nachhinein schwer korrigiert werden. Daher sollte die Meldung an die RSV immer über einen Fachanwalt erfolgen. Über die kostenlose Anwaltshotline wird die Deckungsanfrage korrekt vorbereitet – und Sie erhalten sofort eine rechtliche Einschätzung zur Kündigung.

Dieser Artikel erklärt, welche Leistungen Sie erwarten dürfen, wie die Deckungsanfrage taktisch korrekt gestellt wird und warum der erste Schritt immer der Anruf bei einem spezialisierten Anwalt sein sollte – nicht bei der Versicherung.

Warum Sie nach einer Kündigung zuerst beim Anwalt anrufen sollten

Für die Kündigungsschutzklage gilt die dreiwöchige Klagefrist aus § 4 KSchG. Innerhalb dieser Zeit müssen sowohl die Klage als auch die Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung gestellt werden. Doch wie diese Anfrage formuliert ist, entscheidet, ob die Versicherung Kostenschutz erteilt oder nicht.

Typische Fehler, die Ihre Deckung gefährden:

  • Sie nennen gegenüber der Versicherung „Gründe“, warum der Arbeitgeber Ihnen kündigen wollte – obwohl diese arbeitsrechtlich irrelevant oder unzutreffend sind.
  • Sie geben unvollständige Informationen, die der Sachbearbeiter später gegen Sie verwendet („es gab vorher schon eine Abmahnung…“).
  • Sie formulieren den Versicherungsfall falsch – oder zu früh.
  • Sie schildern den Fall emotional statt juristisch, was zu Missverständnissen führt.

Deshalb gilt: Erst Anwalt – dann Rechtsschutzversicherung. Die Hotline hilft sofort und kostenfrei: Abfindung4u Anwaltshotline.

Welche Kosten die Rechtsschutzversicherung bei einer Kündigung übernimmt

Der Arbeitsrechtsschutz übernimmt grundsätzlich die gesetzlichen Kosten des Verfahrens:

  • Anwaltsgebühren nach RVG,
  • Gerichtskosten nach dem GKG,
  • Einigungsgebühr im Vergleichsfall,
  • notwendige Auslagen.

Da die arbeitsgerichtliche erste Instanz nach § 12a ArbGG keine Erstattung von Anwaltskosten vorsieht, ist die Rechtsschutzversicherung oft der einzige Weg, das Kostenrisiko zu minimieren.

Mit dem Kostenrechner für Kündigungsschutzklagen lässt sich die finanzielle Dimension eines Verfahrens schnell einschätzen.

Wann die Rechtsschutzversicherung zahlt – und warum die Formulierung entscheidend ist

Ob die Rechtsschutzversicherung leistet, richtet sich nach den ARB (Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen) und den Regeln zum Versicherungsfall in § 14 VVG.

Knackpunkte sind häufig:

  • Wartezeit: Meist drei Monate.
  • Konfliktlage: Der Streit muss zeitlich nach Versicherungsbeginn auftreten.
  • Schilderung des Sachverhalts: Diese entscheidet darüber, ob der Versicherer „Erfolgsaussichten“ sieht.

Die Erfahrung aus hunderten Fällen zeigt: Die richtige Darstellung der Kündigungssituation ist der wichtigste Punkt. Genau deshalb übernimmt die Hotline die Formulierung der Deckungsanfrage – präzise, juristisch und ohne taktische Fehler.

Warum Sie die Deckungsanfrage niemals allein stellen sollten

Viele Versicherungsnehmer rufen zuerst selbst bei ihrer RSV an und gefährden den Versicherungsschutz. Der Sachbearbeiter prüft nämlich, ob Erfolgsaussichten bestehen. Und diese Prüfung basiert ausschließlich auf den Informationen, die Sie telefonisch oder schriftlich übermitteln.

Häufige Schäden durch unbedachte Aussagen:

  • „Ich denke, die Abmahnung war berechtigt.“ – Die RSV interpretiert: geringe Chancen.
  • „Ich habe einen Fehler gemacht.“ – Die RSV interpretiert: selbstverschuldete Kündigung.
  • „Der Arbeitgeber hat schon länger Kritik geäußert.“ – Die RSV interpretiert: negative Prognose.

Ein Fachanwalt hingegen formuliert neutral, faktenorientiert und rechtlich exakt – und erhöht Ihre Chancen auf Deckung erheblich.

Daher: Erst Anwaltshotline – dann Rechtsschutzversicherung.

So läuft die richtige Meldung der Kündigung über die Anwaltshotline

Der optimale Ablauf ist einfach:

  1. Anruf bei der kostenlosen Anwaltshotline.
  2. Kurze Einschätzung der Erfolgsaussichten und strategischen Punkte.
  3. Anwalt formuliert den Versicherungsfall korrekt.
  4. Deckungsanfrage wird durch den Anwalt gestellt – ohne Risiko falscher Angaben.

Mit diesem Vorgehen steigen die Chancen einer schnellen und vollständigen Deckungszusage deutlich.

Weitere Orientierung bietet der Artikel Soforthilfe bei Kündigung, der die wichtigsten Schritte nach Zugang der Kündigung zusammenfasst.

Wenn die Rechtsschutzversicherung zögert oder ablehnt

Pauschale Ablehnungen („keine Erfolgsaussichten“) kommen häufig vor – oft zu Unrecht. Wichtig zu wissen:

  • Es ist das Arbeitsgericht – nicht der Versicherer –, das über die Wirksamkeit der Kündigung entscheidet.
  • Ablehnungen lassen sich oft durch eine ergänzende anwaltliche Stellungnahme aushebeln.
  • Bei laufender Frist kann die Kündigungsschutzklage sofort eingereicht werden – Deckung wird später geklärt.

Mehr Hinweise zu den ersten Schritten nach einer Kündigung finden Sie im Beitrag Kündigung erhalten – was jetzt wichtig ist.

Ergebnis: Erst Hotline – dann Rechtsschutz

Die größten Fehler entstehen in den ersten Tagen nach Zugang der Kündigung. Wer zuerst die Rechtsschutzversicherung anruft, riskiert durch unbedachte Aussagen, dass später keine Deckungszusage erteilt wird. Wer dagegen zuerst die Anwaltshotline von Abfindung4u nutzt, sichert sich eine korrekte Darstellung des Versicherungsfalls, eine professionelle Einschätzung und eine strategisch saubere Vorbereitung der Deckungsanfrage.

Damit haben Sie die besten Chancen auf Kostenschutz und eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage – einschließlich möglicher Abfindung.

Wichtige Fragen zur Rechtsschutzversicherung bei Kündigung

Soll ich zuerst meine Rechtsschutzversicherung oder zuerst einen Anwalt anrufen?
Sie sollten immer zuerst einen Anwalt anrufen. Die Rechtsschutzversicherung entscheidet über die Deckungszusage anhand Ihrer Angaben. Unvorsichtige Formulierungen können die Kostenübernahme gefährden. Über die Anwaltshotline wird die Deckungsanfrage korrekt vorbereitet und taktisch optimal formuliert.
Warum ist es riskant, selbst bei der Rechtsschutzversicherung anzurufen?
Sachbearbeiter beurteilen Erfolgsaussichten anhand Ihrer eigenen Schilderung. Wenn Sie sich unsicher ausdrücken, Fehler eingestehen oder den Konflikt falsch darstellen, kann die Versicherung die Deckung verweigern. Ein Anwalt stellt den Sachverhalt juristisch korrekt dar und schützt Sie vor solchen Nachteilen.
Was passiert, wenn die Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage ablehnt?
Ablehnungen sind oft angreifbar. Ein Fachanwalt kann eine ergänzende Stellungnahme verfassen und die Erfolgsaussichten überzeugend darlegen. Die Kündigungsschutzklage kann trotz ausstehender Deckungszusage fristwahrend erhoben werden.
Wie melde ich den Versicherungsfall richtig?
Am besten gar nicht selbst. Die Meldung sollte über einen Anwalt erfolgen, damit der Versicherungsfall korrekt eingeordnet wird und keine missverständlichen Angaben entstehen. Über die Hotline wird die komplette Deckungsanfrage für Sie übernommen.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung auch Beratungen zum Aufhebungsvertrag?
Das hängt vom Vertrag ab. Viele Policen schließen Aufhebungsverhandlungen aus. Ein Anwalt prüft, ob und in welchem Umfang Ihr Vertrag dies abdeckt und wie man die Formulierung gegenüber der Versicherung am besten wählt.

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Rechtsanwalt Alexander Meyer