Wenn Sie bereits Mandant sind und ein Aktenzeichen von uns erhalten haben, reicht die Angabe des Aktenzeichens. Weitere Felder müssen Sie dann nicht ausfüllen.
Wenn Sie noch kein Mandant sind, füllen Sie bitte die entsprechenden Felder aus.
Bitte beachten Sie die Hinweise unten zu Fristenüberwachung und Mandatierung!
Unterlagen, die Sie uns ohne vorherige Absprache zusenden, werden nicht automatisch geprüft.
Eine Prüfung von Unterlagen erfolgt nur, wenn zuvor in Textform eine Mandatierung erfolgt, d.h. von uns bestätigt worden ist.
Ein Mandatsverhältnis kommt durch die erstmalige Übersendung von Unterlagen nicht zu Stande.
Bis zu einer Mandatsübernahme durch uns sind Sie für die Einhaltung von Fristen, insbesondere der dreiwöchigen Klagefrist für Kündigungsschutzklagen (§ 4 KSchG), selbst verantwortlich.