Aufhebungsvertrag: Was jetzt wichtig ist – Abfindung, Arbeitslosengeld und Ihre Rechte

Ein Aufhebungsvertrag kann für Arbeitnehmer ein lukrativer Weg sein, sich vom Arbeitsverhältnis zu trennen – wenn man weiß, worauf zu achten ist. Auf dieser Seite erfahren Sie alles Wichtige: von der Abfindung über mögliche Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld bis zu Ihren rechtlichen Optionen bei Druck oder Täuschung.
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Abfindung

Was ist ein Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitnehmer verzichtet damit auf seinen Kündigungsschutz – in der Regel gegen eine Abfindung.

Wichtig: Der Arbeitgeber darf nicht einfach behaupten, er könne problemlos kündigen. Besteht tatsächlich Kündigungsschutz, haben Sie eine starke Verhandlungsposition – nutzen Sie sie!

Ihre Vorteile mit einem Aufhebungsvertrag

  • Abfindung sichern: Meist enthält der Vertrag eine Abfindung. Die Höhe hängt u.a. von der Kündigungswahrscheinlichkeit ab.
  • Wohlwollendes Arbeitszeugnis: Oft Teil des Vertrags – hilfreich für Ihre berufliche Zukunft.
  • Keine Kündigung im Lebenslauf: Gerade bei drohender fristloser Kündigung schützt der Aufhebungsvertrag vor Reputationsverlust.
  • Schneller Wechsel zur neuen Stelle: Mit Zustimmung des Arbeitgebers ist ein früherer Starttermin als bei einer Kündigungsfrist möglich

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Mögliche Nachteile eines Aufhebungsvertrags

  • Verlust des Kündigungsschutzes: Auch Sonderkündigungsschutz (z.B. bei Schwerbehinderung oder Schwangerschaft) entfällt.
  • Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: Bei Vertragsende vor Ablauf der Kündigungsfrist kann die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen verhängen.
  • Abgeltungsklausel: Achten Sie darauf, dass Resturlaub und andere Ansprüche ausdrücklich geregelt sind.

Abfindung: Wie viel steht mir zu?

Die Höhe ist Verhandlungssache. Typischerweise gilt die Faustformel:

0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr

Allerdings beeinflussen weitere Faktoren die Höhe der Abfindung ganz massiv:, etwa

  • Kündigungsrisiko des Arbeitgebers
  • Branche und Betriebsgröße
  • Verhältnis zum Arbeitgeber
  • Schwerbehinderung
  • Gründe für die Beendigung

Wir haben einen Abfindungsrechner entwickelt, der auch individuelle und branchenspezifische Faktoren berücksichtigt.

Gut zu wissen: Die Abfindung ist nicht sozialversicherungspflichtig, aber steuerpflichtig. Dank der Fünftelregelung wird die Steuerlast in vielen Fällen deutlich reduziert.

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Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Ja, grundsätzlich schon – aber Achtung bei Sperrzeiten. Diese drohen, wenn Sie freiwillig auf den Job verzichten, ohne dass:

  • eine betriebsbedingte Kündigung konkret in Aussicht stand,
  • das Arbeitsverhältnis nach der regulären Kündigungsfrist endet,
  • und die Abfindung 0,5 Monatsgehälter pro Jahr nicht überschreitet.

Tipp: Lassen Sie notfalls kündigen und klagen Sie – häufig führt der gerichtliche Vergleich zu denselben Ergebnissen, aber ohne Sperre.

Wir beraten Sie hierzu kostenlos. Kontakt aufnehmen

Resturlaub & Urlaubsabgeltung – worauf achten?

  • Urlaub kann bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis regulär genommen werden.
  • Offene Urlaubstage nach Ende müssen ausbezahlt werden.
  • Eine Abgeltungsklausel darf dies nur regeln, wenn der Betrag in der Abfindung enthalten ist.

Im Zweifel prüfen wir Ihre Vereinbarung. Jetzt anrufen!

Unterschied: Aufhebungsvertrag vs. Abwicklungsvertrag

  • Aufhebungsvertrag: Beendet das Arbeitsverhältnis unmittelbar.
  • Abwicklungsvertrag: Regelt Folgen einer bereits ausgesprochenen Kündigung (z.B. Klageverzicht gegen Abfindung).

Beide haben ähnliche Risiken für das Arbeitslosengeld. Lassen Sie den Text juristisch prüfen.

Rücktritt und Anfechtung: Wann kann ich widerrufen?

Ein Aufhebungsvertrag ist verbindlich – es sei denn, Sie können ihn anfechten oder widerrufen. Beispiele:

  • Arbeitgeber zahlt Abfindung nicht
  • Drohung mit unzulässiger Kündigung
  • Täuschung (z.B. behauptete Stellenstreichung)
  • Massive Überrumpelung (z.B. Vertragsangebot bei Krankheit zu Hause)

Neues BAG-Urteil (2023): Unfaires Verhandeln kann zur Unwirksamkeit führen.

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Hinweis: Unsere Beratung erfolgt durch erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht – Sie zahlen nichts ohne ausdrückliche Beauftragung.

FAQ zum Aufhebungsvertrag

Was sollte in einem Aufhebungsvertrag unbedingt geregelt sein?

Wichtige Punkte sind: Abfindung, Resturlaub, Zeugnis, Rückgabe von Firmeneigentum und der genaue Beendigungszeitpunkt. Achten Sie auf sogenannte Abgeltungsklauseln – sie können verhindern, dass Sie z. B. Urlaubsansprüche oder Überstundenvergütung später geltend machen. Lassen Sie Ihren Vertrag im Zweifel prüfen, bevor Sie unterschreiben.

Kann ich einen unterschriebenen Aufhebungsvertrag widerrufen oder anfechten?

Einmal geschlossene Aufhebungsverträge sind grundsätzlich bindend. Sie können aber widerrufen oder angefochten werden, wenn etwa Druck, Täuschung oder eine massive Überrumpelung vorlag. Ein neues Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2023 erkennt sogar "unfaires Verhandeln" als möglichen Anfechtungsgrund an. Die Voraussetzungen für eine Anfechtung sind jedoch sehr hoch und ohne rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt kaum zu erfüllen.

Wann führt ein Aufhebungsvertrag zu einer Sperre beim Arbeitslosengeld?

Eine Sperrzeit droht, wenn der Vertrag freiwillig unterschrieben wurde und keine konkrete Kündigungsandrohung bestand. Die Bundesagentur für Arbeit prüft dabei, ob ein wichtiger Grund für die Beendigung vorlag. Wer ohne rechtliche Beratung unterschreibt, riskiert also bis zu 12 Wochen Sperrfrist und damit finanzielle Nachteile. Mit der richtigen Gestaltung lassen sich Sperrzeiten jedoch meist vermeiden.

Wie hoch fällt eine Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag normalerweise aus?

Die Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache. Eine gängige Faustregel lautet: 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Faktoren wie Kündigungswahrscheinlichkeit, Dauer des Arbeitsverhältnisses und persönliche Umstände spielen bei der konkreten Berechnung eine Rolle. Unser Abfindungsrechner liefert hier eine erste Einschätzung.

Welche Nachteile hat ein Aufhebungsvertrag für mich als Arbeitnehmer?

Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, verliert in der Regel seinen Kündigungsschutz – auch wenn eine Kündigung eventuell gar nicht möglich gewesen wäre. Zudem droht unter Umständen eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld oder eine Anrechnung der Abfindung, wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der regulären Frist endet.

Welche Vorteile bietet ein Aufhebungsvertrag für Arbeitnehmer?

Ein Aufhebungsvertrag kann eine attraktive Alternative zur Kündigung sein: Oft wird eine Abfindung gezahlt, das Arbeitsverhältnis endet im gegenseitigen Einvernehmen und der Lebenslauf bleibt ohne "Kündigungsnarbe". Auch kann ein schneller Wechsel zur neuen Stelle ermöglicht werden, wenn die Kündigungsfrist entfallen soll.

Was ist ein Aufhebungsvertrag und wie unterscheidet er sich in der Wirkung von einer Kündigung?

Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Im Gegensatz zur Kündigung geschieht dies freiwillig und ohne Einhaltung gesetzlicher Kündigungsfristen. Er kann Vorteile wie eine Abfindung oder ein wohlwollendes Zeugnis beinhalten, birgt aber auch Risiken, etwa beim Arbeitslosengeld.

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