Die Höhe ist Verhandlungssache. Typischerweise gilt die Faustformel:
0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr
Allerdings beeinflussen weitere Faktoren die Höhe der Abfindung ganz massiv:, etwa
Wir haben einen Abfindungsrechner entwickelt, der auch individuelle und branchenspezifische Faktoren berücksichtigt.
Gut zu wissen: Die Abfindung ist nicht sozialversicherungspflichtig, aber steuerpflichtig. Dank der Fünftelregelung wird die Steuerlast in vielen Fällen deutlich reduziert.
Unser Abfindungsrechner zeigt, wie viel Abfindung ihnen zusteht.
Der Brutto-Netto-Rechner zeigt, was Ihnen nach Steuern übrig bleibt.
Ja, grundsätzlich schon – aber Achtung bei Sperrzeiten. Diese drohen, wenn Sie freiwillig auf den Job verzichten, ohne dass:
Tipp: Lassen Sie notfalls kündigen und klagen Sie – häufig führt der gerichtliche Vergleich zu denselben Ergebnissen, aber ohne Sperre.
Wir beraten Sie hierzu kostenlos. Kontakt aufnehmen
Im Zweifel prüfen wir Ihre Vereinbarung. Jetzt anrufen!
Beide haben ähnliche Risiken für das Arbeitslosengeld. Lassen Sie den Text juristisch prüfen.
Ein Aufhebungsvertrag ist verbindlich – es sei denn, Sie können ihn anfechten oder widerrufen. Beispiele:
Neues BAG-Urteil (2023): Unfaires Verhandeln kann zur Unwirksamkeit führen.
Wir prüfen Ihren Aufhebungsvertrag – kostenlos und bundesweit.
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Prüfent Sie, welche Abfindung Ihnen zusteht mit dem Abfindungsrechner
Hinweis: Unsere Beratung erfolgt durch erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht – Sie zahlen nichts ohne ausdrückliche Beauftragung.
Wichtige Punkte sind: Abfindung, Resturlaub, Zeugnis, Rückgabe von Firmeneigentum und der genaue Beendigungszeitpunkt. Achten Sie auf sogenannte Abgeltungsklauseln – sie können verhindern, dass Sie z. B. Urlaubsansprüche oder Überstundenvergütung später geltend machen. Lassen Sie Ihren Vertrag im Zweifel prüfen, bevor Sie unterschreiben.
Einmal geschlossene Aufhebungsverträge sind grundsätzlich bindend. Sie können aber widerrufen oder angefochten werden, wenn etwa Druck, Täuschung oder eine massive Überrumpelung vorlag. Ein neues Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2023 erkennt sogar "unfaires Verhandeln" als möglichen Anfechtungsgrund an. Die Voraussetzungen für eine Anfechtung sind jedoch sehr hoch und ohne rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt kaum zu erfüllen.
Eine Sperrzeit droht, wenn der Vertrag freiwillig unterschrieben wurde und keine konkrete Kündigungsandrohung bestand. Die Bundesagentur für Arbeit prüft dabei, ob ein wichtiger Grund für die Beendigung vorlag. Wer ohne rechtliche Beratung unterschreibt, riskiert also bis zu 12 Wochen Sperrfrist und damit finanzielle Nachteile. Mit der richtigen Gestaltung lassen sich Sperrzeiten jedoch meist vermeiden.
Die Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache. Eine gängige Faustregel lautet: 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Faktoren wie Kündigungswahrscheinlichkeit, Dauer des Arbeitsverhältnisses und persönliche Umstände spielen bei der konkreten Berechnung eine Rolle. Unser Abfindungsrechner liefert hier eine erste Einschätzung.
Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, verliert in der Regel seinen Kündigungsschutz – auch wenn eine Kündigung eventuell gar nicht möglich gewesen wäre. Zudem droht unter Umständen eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld oder eine Anrechnung der Abfindung, wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der regulären Frist endet.
Ein Aufhebungsvertrag kann eine attraktive Alternative zur Kündigung sein: Oft wird eine Abfindung gezahlt, das Arbeitsverhältnis endet im gegenseitigen Einvernehmen und der Lebenslauf bleibt ohne "Kündigungsnarbe". Auch kann ein schneller Wechsel zur neuen Stelle ermöglicht werden, wenn die Kündigungsfrist entfallen soll.
Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Im Gegensatz zur Kündigung geschieht dies freiwillig und ohne Einhaltung gesetzlicher Kündigungsfristen. Er kann Vorteile wie eine Abfindung oder ein wohlwollendes Zeugnis beinhalten, birgt aber auch Risiken, etwa beim Arbeitslosengeld.
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