Kündigungsschutz - was Sie jetzt tun können

Sie haben eine Kündigung erhalten? Jetzt kommt es auf die richtige Reaktion an – denn mit der richtigen Strategie können Sie sich wehren und oft sogar eine Abfindung sichern.
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Wer ist durch das Kündigungsschutzgesetz geschützt?

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) schützt Arbeitnehmer davor, grundlos oder sozial ungerechtfertigt gekündigt zu werden.

Aber: Es gilt nicht automatisch für jeden. Damit Sie sich auf das Gesetz berufen können, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ihr Arbeitsverhältnis besteht seit mehr als sechs Monaten ununterbrochen beim selben Arbeitgeber.
  • In Ihrem Betrieb sind mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt. Auszubildende zählen dabei nicht mit, Teilzeitkräfte werden anteilig berücksichtigt.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, darf Ihr Arbeitgeber nur kündigen, wenn ein sogenannter sozial gerechtfertigter Kündigungsgrund vorliegt. Das bedeutet: Die Kündigung muss betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt sein – und im Streitfall auch vor Gericht standhalten.

Viele Kündigungen halten dieser Prüfung nicht stand. Deshalb lohnt es sich, eine Kündigung immer anwaltlich prüfen zu lassen – idealerweise sofort nach Erhalt, um die 3-Wochen-Frist für eine Klage nicht zu verpassen.
Lesen Sie dazu auch:
Soforthilfe bei Kündigung | Kündigung erhalten - was jetzt wichtig ist

Übrigens: Auch Führungskräfte und sog. leitende Angestellt haben meist Kündigungsschutz. Mehr dazu hier: Kündigungsschutz für leitende Angestellte | Kündigungsschutz für Geschäftsführer

Kündigungsschutzklage – Ihre wichtigste Chance

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, bleibt oft nur ein Weg: Eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht.

Sie ist das zentrale rechtliche Mittel, um sich gegen eine unrechtmäßige Kündigung zu wehren – und in vielen Fällen der erste Schritt zu einer Abfindung.

Siehe dazu: Verfahrensablauf im Arbeitsrecht

Die Klage wird beim Arbeitsgericht eingereicht und hat das Ziel, feststellen zu lassen, dass das Arbeitsverhältnis weiterhin besteht. In der Praxis endet ein Großteil dieser Verfahren mit einem Vergleich – oft mit Zahlung einer Abfindung durch den Arbeitgeber.

(Alles zur Abfindung finden Sie hier).

Wichtig: Die Kündigungsschutzklage ist nicht nur für Angestellte mit Rechtsschutzversicherung sinnvoll.

Wer sich nicht wehrt, verliert automatisch – denn selbst rechtswidrige Kündigungen werden wirksam, wenn man sie nicht rechtzeitig anficht. Je früher Sie handeln, desto besser sind Ihre Chancen – und desto höher fällt oft die Abfindung aus.

Fristen für die Kündigungsschutzklage – warum Sie jetzt handeln müssen

Wenn Sie sich gegen Ihre Kündigung wehren wollen, haben Sie dafür nur drei Wochen Zeit – ab dem Tag, an dem Sie das Kündigungsschreiben erhalten haben. Diese Frist ist gesetzlich festgelegt (§ 4 KSchG) und wird von den Arbeitsgerichten streng eingehalten.

Verpassen Sie diese Frist, gilt die Kündigung automatisch als wirksam – selbst wenn sie eigentlich rechtswidrig war. Nur in ganz seltenen Ausnahmefällen (z. B. Krankenhausaufenthalt ohne Kommunikationsmöglichkeit) lässt sich die Frist nachträglich verlängern.

Das heißt: Warten kostet Sie im Zweifel den gesamten Anspruch.

Sobald Sie eine Kündigung in den Händen halten, sollten Sie daher sofort reagieren. Je früher Sie handeln, desto höher sind die Chancen auf eine erfolgreiche Klage – und oft auch auf eine Abfindung oder bessere Verhandlungsergebnisse.

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Verhaltensbedingte Kündigung – was ist erlaubt?

Eine verhaltensbedingte Kündigung wird ausgesprochen, wenn ein Arbeitnehmer gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt – etwa durch häufiges Zuspätkommen, Arbeitsverweigerung oder respektloses Verhalten gegenüber Kollegen oder Vorgesetzten.

Aber: Nicht jeder Fehltritt rechtfertigt gleich eine Kündigung. In der Regel ist der Arbeitgeber verpflichtet, zunächst eine Abmahnung auszusprechen. Nur wenn sich das Verhalten danach nicht bessert oder besonders schwerwiegend ist, darf er kündigen.

Häufige Fehler von Arbeitgebern:

  • Keine oder unklare bzw. unwirksame Abmahnung
  • Unverhältnismäßige Reaktion
  • Unzureichende Beweise

Genau deshalb lohnt sich in diesen Fällen fast immer eine Kündigungsschutzklage – sie kann zur Rücknahme der Kündigung oder zumindest zu einer Abfindung führen.

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Kündigung wegen Krankheit – Anspruch auf Abfindung?

Eine Kündigung wegen Krankheit ist rechtlich besonders heikel – und für Arbeitgeber schwer durchzusetzen. Sie ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig, denn Krankheit darf nicht automatisch ein Kündigungsgrund sein.

Drei Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein:

  1. Es liegt eine negative Gesundheitsprognose vor (künftige Ausfallzeiten sind zu erwarten)
  2. Die Fehlzeiten beeinträchtigen den Betriebsablauf oder verursachen hohe Kosten
  3. Eine Interessenabwägung fällt zulasten des Arbeitnehmers aus

In vielen Fällen erfüllen Arbeitgeber diese Voraussetzungen nicht vollständig oder nicht nachweisbar – das eröffnet realistische Chancen, sich erfolgreich zu wehren.

Selbst wenn der Job verloren geht: In Kündigungsschutzverfahren nach krankheitsbedingter Kündigung sind Vergleiche mit Abfindung besonders häufig – weil Gerichte den Arbeitgebern strenge Maßstäbe anlegen.

Tipp: Nutze unseren Abfindungsrechner, um eine grobe Orientierung zu bekommen, wie hoch deine Abfindung ausfallen könnte. Und prüfe mit dem Urlaubsrechner, ob dir für die verbleibende Zeit noch bezahlte Urlaubstage zustehen und wie viel Urlaubsabgeltung der Arbeitgeber bei Beendigung zahlen muss.

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Sie haben eine Kündigung erhalten oder befürchten, bald eine zu bekommen? Dann sollten Sie jetzt handeln. Die Erfolgsaussichten sind oft besser als gedacht – selbst dann, wenn auf den ersten Blick alles „rechtens“ erscheint.

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