
Die Digitalisierung hat auch den Krankmeldungen im Arbeitsrecht ein völlig neues Spannungsfeld eröffnet. In einem aktuellen Urteil vom 5. September 2025 (LAG Hamm, 14 SLa 145/25) entschied das Gericht über die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung nach Einreichen einer online bestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die ohne ärztlichen Kontakt und ausschließlich auf Basis eines Fragebogens ausgestellt wurde. Der Fall zeigt, welche erheblichen Risiken für Arbeitnehmer entstehen, wenn Krankschreibungen nicht den arbeitsrechtlichen Anforderungen entsprechen.
Für Arbeitnehmer ist besonders wichtig zu wissen, wie Arbeitgeber auf zweifelhafte Atteste reagieren dürfen, unter welchen Voraussetzungen eine Kündigung zulässig ist und welche Folgen drohen. Dieser Beitrag ordnet das Urteil ein, erklärt die zugrunde liegenden rechtlichen Maßstäbe und zeigt, wie Beschäftigte sich schützen können.
Der Kläger war seit 2018 als IT-Consultant beschäftigt. Für den Zeitraum vom 19. bis 23. August 2024 meldete er sich krank – jedoch ohne ärztliche Untersuchung. Stattdessen erwarb er auf einer Online-Plattform eine digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die lediglich auf einem Fragebogen beruhte. Die Bescheinigung ähnelte optisch einem klassischen Muster nach § 5 EFZG, enthielt jedoch den Zusatz „Fernuntersuchung nur mittels Fragebogen“.
Nach dem Hochladen in das interne System erhielt der Kläger eine automatisierte Bestätigung („approved“). Die Arbeitgeberin zahlte zunächst Entgeltfortzahlung. Erst Wochen später fiel auf, dass keine elektronische Meldung der Krankenkasse gemäß § 295 SGB V vorlag. Nach internen Prüfungen kündigte die Arbeitgeberin fristlos.
Der Arbeitnehmer behauptete, tatsächlich krank gewesen zu sein, und erklärte, er habe auf die Seriosität der Online-Bescheinigung vertraut. Außerdem habe sein Vorgesetzter angeboten, Krankheitstage in Urlaubstage umzuwandeln.
Grundsätzlich ist eine Krankschreibung per Fernbehandlung möglich, sofern ein Arzt die Vorgaben des ärztlichen Berufsrechts und der Fernbehandlungsregelung einhält. Allerdings müssen Symptome konkret abgefragt und ärztlich bewertet werden. Eine rein automatisierte Erstellung ohne Arztkontakt genügt diesen Maßstäben nicht.
Der gelbe Schein dient als Beweiswert für die Arbeitsunfähigkeit. Nach ständiger Rechtsprechung des BAG hat eine ordnungsgemäße AU einen hohen Beweiswert (BAG, Urteil vom 11.12.2019 – 5 AZR 505/18). Weicht die Bescheinigung jedoch von der gesetzlichen Form ab oder steht ihr Zustandekommen erkennbar im Widerspruch zur ärztlichen Prüfungspflicht, kann der Arbeitgeber sie anzweifeln.
Genau das war im vorliegenden Fall entscheidend: Die Bescheinigung stützte sich nur auf einen Fragebogen. Damit fehlte jegliche persönliche ärztliche Überprüfung.
Das Gericht folgte der Argumentation der Arbeitgeberin. Entscheidend waren drei Punkte:
Das LAG Hamm sah darin einen gravierenden Vertrauensbruch. Eine fristlose Kündigung nach § 626 BGB sei wirksam.
Für Arbeitnehmer ergeben sich weitreichende Risiken, wenn eine Krankmeldung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht:
Die Entscheidung zeigt damit, wie wichtig es ist, ausschließlich seriöse telemedizinische Dienste zu nutzen und Hinweise in der Bescheinigung sorgfältig zu prüfen.
Arbeitnehmer sind nicht schutzlos. Sobald ein Arbeitgeber Zweifel äußert, können Beschäftigte wie folgt reagieren:
Gerade wenn Kündigungen drohen, ist rechtliche Unterstützung entscheidend. Ein Blick auf den Kündigungsschutz zeigt, dass viele Arbeitnehmer ihre Rechte erst mit anwaltlicher Beratung durchsetzen können.
Ebenfalls empfehlenswert ist ein schneller Kontakt über die kostenlose Anwaltshotline für Arbeitnehmer, um Fristen einhalten zu können.
Viele Nutzer suchen gezielt danach, wann Arbeitgeber trotz Krankmeldung keine Lohnfortzahlung leisten müssen. Ein ausführlicher Überblick findet sich im Beitrag „Keine Lohnfortzahlung trotz Attest – das müssen Sie wissen“, der anschaulich die Voraussetzungen darstellt.
Das LAG Hamm zeigt hierzu deutlich: Wenn die AU als Beweismittel unbrauchbar ist, entfällt der Anspruch. Arbeitnehmer sollten daher in zweifelhaften Fällen eine ärztliche Untersuchung nachholen.
Der Kläger hatte behauptet, sein Vorgesetzter habe eine Umwandlung der Fehltage in Urlaub vorgeschlagen. Dies wäre jedoch nur möglich, wenn der Arbeitnehmer arbeitsfähig ist. Nach § 9 BUrlG kann Urlaub nicht zur Verschleierung einer Erkrankung genutzt werden.
Für Informationen rund um den Urlaubsanspruch empfiehlt sich ein Blick auf den Urlaubsrechner, der eine korrekte Berechnung erleichtert.
Telemedizin wird weiter an Bedeutung gewinnen. Der Markt wird jedoch zunehmend reguliert. Arbeitnehmer müssen sich darauf einstellen, dass Arbeitgeber bei digitalen Bescheinigungen genauer hinsehen. Für zweifelhafte Atteste gilt: Wer sie einreicht, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Für tiefergehende Fragen zum Prozessablauf einer Kündigungsschutzklage kann der Beitrag „Verfahrensablauf im Arbeitsrecht“ eine gute Orientierung bieten.
Für Arbeitnehmer in der Region ist kompetente Beratung vor Ort wichtig. Ein Überblick über arbeitsrechtliche Unterstützung finden Sie auf der Seite Arbeitsrecht Augsburg.
Wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung angezweifelt oder droht eine Kündigung, sollte sofort juristische Hilfe in Anspruch genommen werden. Über die Hotline ist eine erste Einschätzung unmittelbar möglich. Wer bereits von einer Kündigung betroffen ist, kann mit dem Abfindungsrechner realistische Erwartungen für mögliche Vergleichsverhandlungen ermitteln.
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