Wer nach einer Kündigung krankgeschrieben ist, rechnet fest mit Lohnfortzahlung. Doch das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 13.12.2023 (Az. 5 AZR 137/23) klargestellt: Der Beweiswert von Attesten kann erschüttert sein – mit weitreichenden Folgen für Arbeitnehmer.
Ein Arbeitnehmer war seit März 2021 als Helfer tätig. Am 2. Mai 2022 meldete er sich krank – ärztlich attestiert bis 6. Mai. Einen Tag später erhielt er eine Kündigung zum 31. Mai. Anschließend reichte er zwei Folgebescheinigungen ein, die passgenau bis zum Ende der Kündigungsfrist reichten. Ab dem 1. Juni trat er nahtlos eine neue Stelle an. Der Arbeitgeber verweigerte daraufhin die Lohnfortzahlung für den gesamten Mai – mit dem Argument, das Attest sei unglaubwürdig.
Das Bundesarbeitsgericht stellte klar: Ein ärztliches Attest gilt zwar grundsätzlich als Beweismittel für eine Arbeitsunfähigkeit – aber nur, solange der Beweiswert nicht erschüttert ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung passgenau die Kündigungsfrist abdeckt und der Arbeitnehmer unmittelbar danach wieder einsatzfähig ist und eine neue Stelle antritt.
Im konkreten Fall hielt das Gericht die erste Krankschreibung (vom 2. Mai) für glaubhaft – denn zu diesem Zeitpunkt hatte der Arbeitnehmer noch keine Kenntnis von der Kündigung. Anders bei den Folgebescheinigungen: Diese deckten exakt den restlichen Kündigungszeitraum ab, was Zweifel an der tatsächlichen Erkrankung begründet.
Das Gericht entschied: Für die Zeit vom 7. bis zum 31. Mai 2022 liegt die Beweislast nun beim Arbeitnehmer. Er muss im neuen Verfahren detailliert darlegen und ggf. beweisen, dass er in diesem Zeitraum tatsächlich arbeitsunfähig war. Der pauschale Verweis auf ein Attest genügt nicht mehr.
Kündigung erhalten und krank? Wer sich nach einer Kündigung krankschreiben lässt, sollte besonders sorgfältig auf die Umstände achten. Kommt die Krankschreibung „zu passend“, droht der Verlust der Lohnfortzahlung.
Tipp: Informieren Sie sich frühzeitig über Ihre Rechte nach einer Kündigung. Nutzen Sie unseren Abfindungsrechner, um Ihre mögliche Abfindung zu berechnen, und behalten Sie Ihren Urlaubsanspruch bei Kündigung im Blick.
Außerdem wichtig: Wurde Ihnen gekündigt, lohnt sich fast immer eine Kündigungsschutzklage.
Kurzfassung: Atteste schützen nicht automatisch vor Lohnverlust. Wer sich nach der Kündigung krankmeldet, muss mit kritischer Prüfung rechnen. Lassen Sie sich daher anwaltlich beraten – am besten sofort nach Erhalt der Kündigung. Unsere kostenlose Hotline hilft Ihnen dabei schnell und unverbindlich weiter.