Rechtsschutzdeckung bei Aufhebungsvertrag - Diese Fehler sollten Sie nicht machen!

Kündigung angedroht oder Aufhebungsvertrag erhalten? Erfahren Sie, warum der erste Anruf niemals bei der Rechtsschutzversicherung erfolgen darf, wie Sie Ihren Versicherungsschutz sichern und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden müssen. Jetzt informieren und sofortige fachanwaltliche Hilfe nutzen.
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Rechtsschutzdeckung bei Aufhebungsvertrag - Diese Fehler sollten Sie nicht machen!

Wenn ein Arbeitgeber eine Kündigung in Aussicht stellt oder gleichzeitig einen Aufhebungsvertrag anbietet, geraten Arbeitnehmer schnell in eine Drucksituation. Genau in diesem Moment werden häufig die falschen Entscheidungen getroffen – besonders dann, wenn Betroffene reflexartig zuerst bei ihrer Rechtsschutzversicherung anrufen. Was wie ein vernünftiger erster Schritt erscheint, ist in Wahrheit einer der häufigsten und folgenreichsten Fehler. Denn wer die falsche Reihenfolge einhält, riskiert nicht nur die Ablehnung der Deckungszusage, sondern verliert oft auch wertvolle Zeit für Verhandlungen oder eine mögliche Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG. Dieser Beitrag zeigt, warum der erste Kontakt immer bei einem Fachanwalt und niemals bei der Versicherung erfolgen sollte.

Warum Kündigungsandrohung und Aufhebungsvertrag bereits arbeitsrechtliche Konflikte auslösen

Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass ein Rechtsschutzfall erst dann eintritt, wenn eine formale Kündigung ausgesprochen wurde. Juristisch ist das falsch. Der Rechtsschutzfall entsteht bereits dann, wenn ein „hinaustretendes äußeres Ereignis“ eintritt – also ein konkreter arbeitsrechtlicher Konflikt sichtbar wird. Dazu gehören unter anderem:

  • die ernsthafte Androhung einer Kündigung,
  • die Vorlage eines Aufhebungsvertrags,
  • Druck, sofort zu unterschreiben,
  • konkrete Vorwürfe des Arbeitgebers,
  • arbeitsrechtliche Maßnahmen wie Versetzungsdrohungen oder Abmahnserien.

In all diesen Situationen ist der Rechtsschutzfall bereits entstanden. Dass viele Versicherer dies anders darstellen, ist oftmals nicht nur taktisches Verhalten, sondern rechtlich unzutreffend. Entscheidend ist: Sie müssen den Versicherungsfall korrekt darstellen – und das gelingt fast nie, wenn Arbeitnehmer selbst bei der RSV anrufen.

Der gefährlichste Fehler: zuerst die Rechtsschutzversicherung anrufen

Arbeitnehmer schildern ihren Fall oft emotional und ohne juristische Einordnung. Was sie für harmlose Aussagen halten, kann bei einer Rechtsschutzversicherung verheerende Auswirkungen haben. RSV-Mitarbeiter stufen Erstkontakte oft automatisch als „Beratung“ ein. Genau das ist gefährlich, denn die interne Aktenlage entscheidet später darüber, ob die Deckungszusage erteilt wird oder nicht.

Die häufigste Reaktion lautet:

„Wir übernehmen eine Erstberatung.“

Doch intern wird der Vorgang dann als Beratungsfall und nicht als Rechtsschutzfall verbucht. Die spätere Deckungsanfrage wird mit Sätzen abgelehnt wie:

  • „Ein arbeitsrechtlicher Streit war nicht erkennbar.“
  • „Es lag nur eine Beratungssituation vor.“
  • „Der Versicherungsfall ist nicht eingetreten.“

Diese Ablehnungen sind oft rechtswidrig – aber sie sind schwer zu korrigieren, weil die falsche Schilderung des Versicherungsnehmers bereits dokumentiert wurde. Deshalb gilt: Erst Anwalt – dann Rechtsschutzversicherung.

Warum der Versicherungsfall falsch dargestellt wird – und wie RSV-Mitarbeiter Informationen verwerten

Die Sachbearbeitung einer RSV basiert darauf, wie der Versicherungsnehmer den Sachverhalt schildert. Einzelne Formulierungen können dazu führen, dass der Fall sofort als „ohne Erfolgsaussichten“ eingestuft wird. Beispiele aus der Praxis:

  • „Ich habe vielleicht Fehler gemacht.“
  • „Es gab schon Abmahnungen.“
  • „Vielleicht ist der Aufhebungsvertrag fair.“
  • „Der Arbeitgeber war unzufrieden.“

Solche Aussagen können für eine spätere Kündigungsschutzklage verheerend sein. Denn Versicherer prüfen die „Erfolgsaussichten“ nach § 14 VVG – häufig sehr oberflächlich. Was ursprünglich eine ungünstige Formulierung war, wird später als Ablehnungsgrund verwendet.

Ein Fachanwalt weiß dagegen, welche Angaben notwendig sind, welche entfallen müssen und wie der Versicherungsfall korrekt eingeordnet wird. Genau deshalb sollte die Darstellung immer über den Anwalt erfolgen.

Kostenpflichtige Erstberatung statt Strategie – ein weiterer verbreiteter Fehler

Viele Rechtsschutzversicherer und Online-Plattformen bieten kostenpflichtige telefonische Beratungen an. Die Allianz zum Beispiel verlangt 29 Euro pro Gespräch – auch für Nicht-Kunden. Was gut klingt, ist in der Praxis selten sinnvoll.

Der Ablauf ist oft kompliziert:

  • persönliche Daten eingeben,
  • Online-Formular ausfüllen,
  • Bezahlautorisierung durchführen,
  • Hotline-Code erhalten,
  • erst dann telefonieren – aber meist nicht mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

In einer psychischen Ausnahmesituation, in der möglicherweise eine Kündigung unmittelbar bevorsteht, ist dieser bürokratische Prozess unzumutbar. Arbeitnehmer brauchen sofortige, unkomplizierte und spezialisierte Beratung – nicht einen algorithmisch zugeteilten Berater ohne arbeitsrechtliche Spezialisierung.

Der richtige Schritt: sofortige kostenlose telefonische Fachanwaltsberatung

Die schnellste, sicherste und taktisch sinnvollste Option ist ein unmittelbarer Anruf bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Über die kostenlose Anwaltshotline von Abfindung4u erreichen Arbeitnehmer direkt einen erfahrenen Experten, ohne Registrierung, ohne Kosten und ohne Wartezeit.

Besonders wertvoll ist dabei die juristische Einordnung des Konflikts. Der Anwalt erklärt, ob bereits ein Versicherungsfall besteht, ob ein Aufhebungsvertrag unter Druck zustande kommen sollte und welche Maßnahmen sofort getroffen werden müssen. Gleichzeitig wird die Deckungsanfrage strategisch vorbereitet, damit die Rechtsschutzversicherung nicht später aufgrund missverständlicher Angaben falsch entscheidet.

Weiterführende Informationen zu typischen Konfliktsituationen finden sich hier:

Wie eine korrekte Deckungsanfrage durch den Anwalt aussieht

Eine sauber formulierte Deckungsanfrage enthält:

  • eine präzise Darstellung des Eintritts des Versicherungsfalls,
  • juristische Einordnung der arbeitsrechtlichen Situation,
  • Darstellung der Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage,
  • Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften wie § 12a ArbGG,
  • Hinweise zur Fristenwahrung gemäß § 4 KSchG.

Diese juristisch saubere Darstellung zwingt die RSV zu einer korrekten Bewertung. Pauschale Ablehnungen sind so kaum noch möglich.

Strategisches Vorgehen: So schützen Arbeitnehmer ihre Rechte

  1. nicht selbst bei der RSV anrufen,
  2. niemals vorschnell einen Aufhebungsvertrag unterschreiben,
  3. kostenlose Hotline eines Fachanwalts kontaktieren,
  4. Schilderung des Sachverhalts abstimmen,
  5. Deckungsanfrage wird durch den Anwalt gestellt,
  6. gemeinsam entscheiden, ob eine Kündigungsschutzklage sinnvoll ist,
  7. Arbeitsgerichte, Fristen, Prozessrisiken klären.

Weitere Hinweise zum Ablauf einer Kündigungsschutzklage erhalten Sie im Beitrag Soforthilfe bei Kündigung.

Fazit: Erst Anwalt, dann Versicherung

Der erste Anruf entscheidet. Wer nach einer Kündigungsandrohung oder einem Aufhebungsvertrag zuerst die Rechtsschutzversicherung kontaktiert, riskiert die falsche Einordnung des Falls und damit eine spätere Deckungsablehnung. Der richtige Weg führt immer über einen Fachanwalt, der die rechtlichen Schritte koordiniert, die Deckungsanfrage korrekt formuliert und die Verhandlungstaktik festlegt. Die kostenlose Hotline bietet die sicherste, schnellste und professionellste Hilfe in einer Situation, die oft über die gesamte berufliche Zukunft entscheidet.

Häufige Fragen zur Rechtsschutzdeckung bei Aufhebungsverträgen und Kündigungsandrohungen

Soll ich nach einer Kündigungsandrohung zuerst meine Rechtsschutzversicherung anrufen?
Nein. Das ist der größte und folgenreichste Fehler. Die Rechtsschutzversicherung stuft den Vorgang regelmäßig als „Beratungsfall“ ein und dokumentiert dies intern. Dadurch wird es später äußerst schwierig, eine Deckungszusage zu erhalten – selbst wenn der Rechtsschutzfall schon längst eingetreten ist. Der erste Anruf sollte immer bei einem Fachanwalt erfolgen.
Warum ist die falsche Einordnung als „Beratungsfall“ so gefährlich?
Wird ein Vorgang als „Beratung“ gespeichert, behandelt die RSV ihn nicht als echten Versicherungsfall. Später behauptet sie dann, es habe „keinen arbeitsrechtlichen Streit“ gegeben. Das führt häufig zur rechtswidrigen Ablehnung der Deckung. Ein einmal falsch erfasster Fall lässt sich kaum korrigieren.
Gilt die Androhung einer Kündigung juristisch bereits als Rechtsschutzfall?
Ja. Der Rechtsschutzfall beginnt rechtlich bereits mit der ernsthaften arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung. Dazu gehören die Androhung einer Kündigung, das Überreichen eines Aufhebungsvertrags und eine Drucksituation. Viele Versicherer ignorieren das – was rechtlich unzutreffend ist.
Warum melden Versicherer den Fall absichtlich falsch?
Viele Versicherer sparen Kosten, indem sie Fälle möglichst spät als Rechtsschutzfall anerkennen. Wenn der Versicherungsnehmer den Fall ungenau oder emotional schildert, nutzt die RSV dies, um ihn zeitlich „nach hinten“ zu verlagern und die Kostenübernahme abzulehnen.
Was passiert, wenn der Versicherungsfall falsch protokolliert wurde?
Dann ist die spätere Deckungsanfrage oft erheblich gefährdet. Versicherer argumentieren, der Konflikt sei erst später entstanden oder es liege gar kein arbeitsrechtlicher Streit vor. Deshalb sollte die Fallmeldung immer über einen Fachanwalt erfolgen, der den Sachverhalt korrekt formuliert.
Sollte ich einen Aufhebungsvertrag ohne anwaltliche Rücksprache unterschreiben?
Nein. Ein Aufhebungsvertrag kann erhebliche Nachteile auslösen – einschließlich Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Da Aufhebungsverträge oft unter Druck vorgelegt werden, sollte die Einschätzung immer durch einen Fachanwalt erfolgen, bevor Sie etwas unterschreiben.
Kann ich die Rechtsschutzdeckung später noch nachreichen, wenn die Kündigung kommt?
Ja, aber gefährlich. Wenn der erste Kontakt mit der RSV falsch lief, behauptet sie später oft, der Rechtsschutzfall sei „vorvertraglich“ oder „erst jetzt eingetreten“. Genau deshalb sollte die Meldung von Anfang an über einen Anwalt erfolgen.
Was bringt mir eine kostenlose Anwaltshotline im Vergleich zur RSV?
Eine kostenlose Fachanwaltshotline bietet sofortige, spezialisierte arbeitsrechtliche Hilfe – ohne Bürokratie, ohne Wartezeit und ohne Risiko. Der Anwalt erklärt die Situation, klärt, ob ein Rechtsschutzfall vorliegt und übernimmt auf Wunsch die korrekte Deckungsanfrage. Das ist die sicherste Vorgehensweise.
Muss ich für eine erste anwaltliche Einschätzung schon Unterlagen vorlegen?
Nicht zwingend. Für eine erste Prüfung reicht oft die mündliche Schilderung. Unterlagen wie Aufhebungsvertrag, E-Mails oder Gesprächsnotizen helfen für die weitere Bearbeitung – die erste Einschätzung kann aber sofort telefonisch erfolgen.
Wie schnell sollte ich nach einer Kündigungsandrohung handeln?
Sofort. Eine Kündigungsandrohung löst nicht nur Fristen aus, sondern auch eine taktisch sensible Phase. Wer zu lange wartet oder falsche Schritte macht, gefährdet sowohl die arbeitsrechtlichen Chancen als auch die Rechtsschutzdeckung.

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Rechtsanwalt Alexander Meyer