
Wenn ein Arbeitgeber eine Kündigung in Aussicht stellt oder gleichzeitig einen Aufhebungsvertrag anbietet, geraten Arbeitnehmer schnell in eine Drucksituation. Genau in diesem Moment werden häufig die falschen Entscheidungen getroffen – besonders dann, wenn Betroffene reflexartig zuerst bei ihrer Rechtsschutzversicherung anrufen. Was wie ein vernünftiger erster Schritt erscheint, ist in Wahrheit einer der häufigsten und folgenreichsten Fehler. Denn wer die falsche Reihenfolge einhält, riskiert nicht nur die Ablehnung der Deckungszusage, sondern verliert oft auch wertvolle Zeit für Verhandlungen oder eine mögliche Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG. Dieser Beitrag zeigt, warum der erste Kontakt immer bei einem Fachanwalt und niemals bei der Versicherung erfolgen sollte.
Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass ein Rechtsschutzfall erst dann eintritt, wenn eine formale Kündigung ausgesprochen wurde. Juristisch ist das falsch. Der Rechtsschutzfall entsteht bereits dann, wenn ein „hinaustretendes äußeres Ereignis“ eintritt – also ein konkreter arbeitsrechtlicher Konflikt sichtbar wird. Dazu gehören unter anderem:
In all diesen Situationen ist der Rechtsschutzfall bereits entstanden. Dass viele Versicherer dies anders darstellen, ist oftmals nicht nur taktisches Verhalten, sondern rechtlich unzutreffend. Entscheidend ist: Sie müssen den Versicherungsfall korrekt darstellen – und das gelingt fast nie, wenn Arbeitnehmer selbst bei der RSV anrufen.
Arbeitnehmer schildern ihren Fall oft emotional und ohne juristische Einordnung. Was sie für harmlose Aussagen halten, kann bei einer Rechtsschutzversicherung verheerende Auswirkungen haben. RSV-Mitarbeiter stufen Erstkontakte oft automatisch als „Beratung“ ein. Genau das ist gefährlich, denn die interne Aktenlage entscheidet später darüber, ob die Deckungszusage erteilt wird oder nicht.
Die häufigste Reaktion lautet:
„Wir übernehmen eine Erstberatung.“
Doch intern wird der Vorgang dann als Beratungsfall und nicht als Rechtsschutzfall verbucht. Die spätere Deckungsanfrage wird mit Sätzen abgelehnt wie:
Diese Ablehnungen sind oft rechtswidrig – aber sie sind schwer zu korrigieren, weil die falsche Schilderung des Versicherungsnehmers bereits dokumentiert wurde. Deshalb gilt: Erst Anwalt – dann Rechtsschutzversicherung.
Die Sachbearbeitung einer RSV basiert darauf, wie der Versicherungsnehmer den Sachverhalt schildert. Einzelne Formulierungen können dazu führen, dass der Fall sofort als „ohne Erfolgsaussichten“ eingestuft wird. Beispiele aus der Praxis:
Solche Aussagen können für eine spätere Kündigungsschutzklage verheerend sein. Denn Versicherer prüfen die „Erfolgsaussichten“ nach § 14 VVG – häufig sehr oberflächlich. Was ursprünglich eine ungünstige Formulierung war, wird später als Ablehnungsgrund verwendet.
Ein Fachanwalt weiß dagegen, welche Angaben notwendig sind, welche entfallen müssen und wie der Versicherungsfall korrekt eingeordnet wird. Genau deshalb sollte die Darstellung immer über den Anwalt erfolgen.
Viele Rechtsschutzversicherer und Online-Plattformen bieten kostenpflichtige telefonische Beratungen an. Die Allianz zum Beispiel verlangt 29 Euro pro Gespräch – auch für Nicht-Kunden. Was gut klingt, ist in der Praxis selten sinnvoll.
Der Ablauf ist oft kompliziert:
In einer psychischen Ausnahmesituation, in der möglicherweise eine Kündigung unmittelbar bevorsteht, ist dieser bürokratische Prozess unzumutbar. Arbeitnehmer brauchen sofortige, unkomplizierte und spezialisierte Beratung – nicht einen algorithmisch zugeteilten Berater ohne arbeitsrechtliche Spezialisierung.
Die schnellste, sicherste und taktisch sinnvollste Option ist ein unmittelbarer Anruf bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Über die kostenlose Anwaltshotline von Abfindung4u erreichen Arbeitnehmer direkt einen erfahrenen Experten, ohne Registrierung, ohne Kosten und ohne Wartezeit.
Besonders wertvoll ist dabei die juristische Einordnung des Konflikts. Der Anwalt erklärt, ob bereits ein Versicherungsfall besteht, ob ein Aufhebungsvertrag unter Druck zustande kommen sollte und welche Maßnahmen sofort getroffen werden müssen. Gleichzeitig wird die Deckungsanfrage strategisch vorbereitet, damit die Rechtsschutzversicherung nicht später aufgrund missverständlicher Angaben falsch entscheidet.
Weiterführende Informationen zu typischen Konfliktsituationen finden sich hier:
Eine sauber formulierte Deckungsanfrage enthält:
Diese juristisch saubere Darstellung zwingt die RSV zu einer korrekten Bewertung. Pauschale Ablehnungen sind so kaum noch möglich.
Weitere Hinweise zum Ablauf einer Kündigungsschutzklage erhalten Sie im Beitrag Soforthilfe bei Kündigung.
Der erste Anruf entscheidet. Wer nach einer Kündigungsandrohung oder einem Aufhebungsvertrag zuerst die Rechtsschutzversicherung kontaktiert, riskiert die falsche Einordnung des Falls und damit eine spätere Deckungsablehnung. Der richtige Weg führt immer über einen Fachanwalt, der die rechtlichen Schritte koordiniert, die Deckungsanfrage korrekt formuliert und die Verhandlungstaktik festlegt. Die kostenlose Hotline bietet die sicherste, schnellste und professionellste Hilfe in einer Situation, die oft über die gesamte berufliche Zukunft entscheidet.
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