
Equal Pay bedeutet: Frauen und Männer haben bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit Anspruch auf gleiches Entgelt. In der Praxis scheitert die Durchsetzung oft nicht am Recht, sondern an fehlender Transparenz: Wer nicht weiß, was vergleichbare Kolleginnen und Kollegen verdienen, kann Ansprüche schwer beziffern und sauber begründen. Genau deshalb wird Equal Pay 2026 noch wichtiger – denn die EU-Entgelttransparenzrichtlinie verschärft Transparenz- und Durchsetzungsregeln deutlich.
Sofort-Hilfe: Wenn Sie vermuten, dass Sie schlechter bezahlt werden als eine vergleichbare Person: Nutzen Sie die kostenlose Hotline oder laden Sie Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen und Stellenbeschreibung direkt ĂĽber den Upload hoch.
InhaltsĂĽbersicht
Equal Pay heißt nicht „gleiches Gehalt für identische Jobtitel“, sondern gleicher Lohn bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit. Gleichwertig ist Arbeit, wenn sie nach objektiven Kriterien (z. B. Qualifikationsanforderungen, Verantwortung, Belastung, Arbeitsbedingungen) vergleichbar ist – auch wenn Stellenbezeichnungen abweichen.
Entgeltunterschiede sind nicht automatisch unzulässig. Der Arbeitgeber darf Differenzen zahlen, wenn er sie objektiv und geschlechtsneutral rechtfertigen kann (z. B. nachweisbare Leistung, einschlägige Zusatzqualifikation, konsistentes Stufen-/Eingruppierungssystem). Problematisch wird es, wenn „Gründe“ faktisch nur die Ungleichbehandlung fortschreiben (z. B. Verhandlungserfolg ohne objektive Kriterien).
Die Durchsetzung von Equal Pay läuft in Deutschland typischerweise über drei Ebenen:
1) Diskriminierungsschutz nach AGG
Wenn eine Entgeltdifferenz auf dem Geschlecht beruht, greifen insbesondere die Beweislastregel des § 22 AGG und mögliche Ansprüche auf Entschädigung nach § 15 AGG.
2) Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG)
Das Entgelttransparenzgesetz enthält den Grundsatz der Entgeltgleichheit und – je nach Konstellation – Auskunftsrechte als Schlüssel zur Beweisführung.
3) EU-Entgelttransparenzrichtlinie
Die Richtlinie (EU) 2023/970 setzt auf Transparenz schon im Bewerbungsprozess, stärkere Auskunftsrechte und strukturierte Entgeltbewertungen. Offizieller Text: EUR-Lex.
Der Kern der Richtlinie ist: Mehr Transparenz, weniger Ausreden. Arbeitgeber sollen Vergütungssysteme nachvollziehbarer gestalten, Entgeltunterschiede messbar machen und Betroffenen den Zugang zu Informationen erleichtern. Der Umsetzungszeitpunkt in nationales Recht liegt auf EU-Ebene bei 2026 (Details ergeben sich aus der nationalen Umsetzung). Für Arbeitnehmer bedeutet das praktisch: Vergleiche werden einfacher – und damit steigt die Chance, unzulässige Entgeltunterschiede tatsächlich nachzuweisen.
Wichtig: Entscheidend wird sein, wie Deutschland die Vorgaben konkret in nationales Recht überführt. Für die Anspruchsdurchsetzung bleibt aber der Ausgangspunkt gleich: vergleichbare Tätigkeit + belastbare Entgeltdaten + Fristenkontrolle.
Ein zentraler Hebel in Equal-Pay-Fällen ist die Beweislast. Nach der BAG-Linie kann bereits der Vergleich mit einer konkreten Person (Paarvergleich) ausreichen, um die Vermutung einer geschlechtsbezogenen Benachteiligung auszulösen, wenn die Vergleichsperson bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit mehr verdient. Dann muss der Arbeitgeber die Vermutung durch objektive, geschlechtsneutrale Gründe widerlegen.
Für Betroffene ist das praktisch relevant: Statt komplexer Statistik kann der Fall häufig über einen sauberen Vergleich und eine stringente Dokumentation geführt werden – sofern die Tätigkeit tatsächlich gleich oder gleichwertig ist.
Ohne Zahlen ist Equal Pay schwer durchsetzbar. Deshalb ist der Auskunftsanspruch häufig der Startpunkt. Inhaltlich geht es regelmäßig um:
Praxis-Tipp: Dokumentieren Sie parallel die tatsächliche Tätigkeit (Aufgaben, Verantwortung, Zielvorgaben, Projekte, Team-/Budgetverantwortung). Häufig entscheidet nicht die Stellenbezeichnung, sondern die gelebte Aufgabenrealität.
Bestätigt sich eine unzulässige Entgeltdifferenz, kommen typischerweise drei Anspruchsrichtungen in Betracht:
1) Entgeltdifferenz (Nachzahlung)
Der Kernanspruch: Zahlung der Differenz zwischen Ihrem Entgelt und dem Entgelt der Vergleichsperson (inklusive variabler Bestandteile), begrenzt durch Ausschlussfristen/Verjährung.
2) Anpassung fĂĽr die Zukunft
Wenn das Arbeitsverhältnis fortbesteht, geht es nicht nur um Rückstände, sondern um eine dauerhafte Anhebung des Entgelts.
3) Entschädigung wegen Diskriminierung
Bei Geschlechtsdiskriminierung kann zusätzlich eine Entschädigung nach § 15 AGG in Betracht kommen.
Schritt 1: Vergleichsperson bestimmen
Eine konkrete Vergleichsperson kann reichen – entscheidend ist gleiche oder gleichwertige Arbeit.
Schritt 2: Tätigkeit objektiv erfassen
Stellenbeschreibung, Aufgabenlisten, Zielvereinbarungen, Organigramm, Projekt-/Budgetverantwortung, Leistungsbeurteilungen sichern.
Schritt 3: Entgeltbestandteile vollständig erfassen
Grundgehalt, Zulagen, Boni, variable VergĂĽtung, Sonderzahlungen, geldwerte Vorteile.
Schritt 4: Auskunft strukturiert anfordern
Rechtsklar und dokumentiert – keine „Gefühlsanfrage“, sondern eine belastbare Anfrage.
Schritt 5: ArbeitgeberbegrĂĽndungen prĂĽfen
Leistung/Erfahrung zählen nur, wenn die Kriterien objektiv, nachweisbar und konsistent angewandt werden.
Schritt 6: Fristencheck
Ausschlussfristen im Arbeits-/Tarifvertrag sind der häufigste Grund, warum gute Ansprüche scheitern.
Schritt 7: Durchsetzung strategisch wählen
Außergerichtliche Anspruchsanmeldung, Vergleichsverhandlung oder Klage – je nach Konstellation und Drucklage.
Unterlagen schnell einreichen: Nutzen Sie den Upload. Für eine erste Einschätzung: kostenlose Hotline.
Bei Equal Pay entscheiden Fristen oft über „Anspruch durchsetzbar“ oder „Anspruch verloren“. Typisch sind:
Equal Pay ist häufig nicht nur ein „Gehaltsthema“, sondern ein wirtschaftlicher Hebel in Trennungssituationen:
Wenn Sie den gerichtlichen Ablauf besser einschätzen möchten: Verfahrensablauf im Arbeitsrecht. Wenn bereits eine Kündigung vorliegt: Kündigung erhalten – was jetzt wichtig ist.
Equal Pay ist durchsetzbar – wenn Vergleichbarkeit sauber begründet, Entgeltdaten belastbar erhoben und Fristen strikt eingehalten werden. 2026 erhöht die EU-Entgelttransparenz den Druck auf Arbeitgeber, Vergütungssysteme nachvollziehbar zu machen. Für Arbeitnehmer steigen damit die Chancen, Entgeltbenachteiligung zu erkennen und rechtssicher durchzusetzen.
Direkt weiter: Kostenlose Hotline oder Unterlagen hochladen. Bei Trennungsthemen zusätzlich hilfreich: Urlaubsrechner und Abfindungsrechner.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen, hängt vom Einzelfall (Tätigkeit, Vergleich, Vergütungssystem, Fristen) ab.
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