Wir streiten für Ihre Abfindung – auf Erfolgsbasis

Abfindung erhalten
Hotline für Arbeitsrecht - bundesweit, kostenlos
Jetzt anrufen:
0821-999 84 990
Mo. – Fr. 08:00 – 20:00, Sa. und So. 10:00 – 16:00 Uhr

Wie funktioniert “Abfindung auf Erfolgsbasis”?

Unser Angebot richtet sich an Arbeitnehmer, die keine Rechtsschutzversicherung haben und für die ein Anwalt zu teuer ist.

So funktioniert unser “Erfolgsmodell”:

1. Kündigung

Sie haben eine Kündigung erhalten und wollen sich dagegen wehren und eine Abfindung aushandeln.

2. Kostenlose Erstberatung

Sie rufen bei unserer kostenlosen Hotline an 0821-999 84 990. Dort bekommen Sie klare Informationen, wie es weiter geht. Sie können Fragenstellen und erhalten eine arbeitsrechtliche Erstberatung.

3. Übersendung von Unterlagen

Sie senden uns Ihre Unterlagen (Kündigung, Arbeitsvertrag, Lohnabrechnung) per Upload oder E-Mail zu, damit wir Ihren Fall konkret Prüfen können.

4. Vereinbarung eines Erfolgshonorars

Sie haben nach der Erstberatung erkannt, dass Sie eine gute Chance auf eine Abfindung haben, möchten aber kein Kostenrisiko eingehen. Deshalb beantworten Sie die Fragen in unserm Online-Fragebogen und erhalten anschließend von uns eine Vereinbarung für ein erfolgsabhängiges Anwaltshonorar.

5. Verhandlung der Abfindung

Wir verhandeln für Sie mit dem Arbeitgeber über die Abfindung und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

6. Abschluss einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber

Abgeschlossen wird die Angelegenheit durch einen sog. Abwicklungsvertrag mit dem Arbeitgeber. Darin wird die Abfindung, der Beendigungszeitpunkt, und alle sonst im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses notwendigen Regelungen getroffen. Dazu gehören meist auch Regelungen zu Zeugnis, Dienstwagen, Urlaubsabgeltung, Prämienzahlung usw.

Jetzt Abfindung berechnen!

Unser Abfindungsrechner zeigt, wie viel Abfindung ihnen zusteht.

Der Brutto-Netto-Rechner zeigt, was Ihnen nach Steuern übrig bleibt.

Abfindungsrechner Grafik

Das Erfolgshonorar ist so geregelt, dass im Fall eines Misserfolges lediglich eine Bearbeitungsgebühr anfällt. Sind wir erfolgreich, erhalten wir die gesetzlich festgelegten Gebühren sowie eine erfolgsbezogene Erhöhung. Dabei sind unsere Gebühren jedoch gedeckelt, sodass kein Risiko besteht, am Ende mehr Gebühren zu zahlen, als Sie Abfindung erhalten.

Mit diesem Erfolgshonorar können Sie ihr Recht auf Kündigungsschutz und Zahlung einer Abfindung auch dann durchsetzen, wenn Sie nicht über finanzielle Reserven verfügen und keine wirtschaftlichen Risiken eingehen wollen.

Voraussetzungen

Unser Modell “Abfindung auf Erfolgsbasis” kann in den meisten Fällen vereinbart werden. Trotzdem müssen einige rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Deshalb haben wir ein Online-Tool entwickelt, mit dem schnell geprüft werden kann, ob wir Ihnen unser Modell anbieten können.

In 3 Schritten werden Sie dazu durch einen kurzen Dialog geführt. Die Informationen daraus werden von einem unserer Fachanwälte geprüft. Anschließend erhalten Sie unser Angebot.

Hinweis:

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, dann ist unser Modell für Sie nicht geeignet. Das liegt an zwei Gründen: Zum einen übernehmen die Rechtsschutzversicherungen grundsätzlich keine Erfolgshonorare. Zum andern ist ein Erfolgshonorar für Anwälte berufsrechtlich nur dann erlaubt, wenn der Mandant bei “verständiger Betrachtung der Verhältnisse” (§ 4a RVG) sonst von der Rechtsverfolgung abgehalten würde.

Wenn Sie Fragen haben, können Sie uns auch gern anrufen - die kostenlose Hotline finden sie unten.

Jetzt gratis anrufen
(bundesweite Hotline)