Das Jahr 2025 bringt wichtige Neuerungen im Arbeitsrecht mit sich – insbesondere im Bereich Kündigungsschutz und Abfindung. Arbeitnehmer und Arbeitgeber stehen vor der Herausforderung, sich auf geänderte steuerliche Regelungen, neue Strategien bei Kündigungsschutzklagen und die weiterhin hohe Bedeutung von Aufhebungsverträgen einzustellen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die fünf aktuell wichtigsten Trends.
Die Fünftelregelung (§ 34 EStG) gilt auch 2025 weiterhin, wird aber nicht mehr automatisch beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber angewandt. Arbeitnehmer müssen die Steuerermäßigung nun selbst über die Einkommensteuererklärung geltend machen. Das führt in vielen Fällen dazu, dass zunächst eine höhere Steuerbelastung entsteht, die später vom Finanzamt korrigiert wird.
Für die Berechnung der voraussichtlichen Netto-Abfindung lohnt der Einsatz des Abfindungsrechners. Auch unser Beitrag Abfindung Brutto oder Netto zeigt, wie sich unterschiedliche Steuerkonstellationen auswirken.
Mehr zur steuerlichen Behandlung finden Sie auch in unserem Ratgeber Abfindung & Steuern.
Eine Kündigungsschutzklage erhöht die Chancen auf eine Abfindung erheblich. Nach § 4 KSchG muss sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden. Die Praxis zeigt: Viele Verfahren enden mit einem Vergleich und einer Abfindungszahlung.
Wie ein Abfindungsvergleich funktioniert, erläutern wir ausführlich in unserem Artikel Der Abfindungsvergleich – ein Kompromiss zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ergänzend lohnt ein Blick auf unseren Kostenrechner zur Kündigungsschutzklage, um die möglichen Verfahrenskosten realistisch einzuschätzen.
Grundlagen zum Thema bietet unser Portal Kündigungsschutz.
Nach § 1a KSchG kann eine Abfindung gezahlt werden, wenn der Arbeitnehmer auf die Klage verzichtet. Die Höhe beträgt in der Regel ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Ob sich dieser Weg lohnt, hängt vom Einzelfall ab – insbesondere davon, wie sicher die Kündigung vor Gericht Bestand hätte.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter Wer hat Anspruch auf Abfindung?
Der Aufhebungsvertrag bleibt auch 2025 ein zentrales Instrument zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Häufig wird eine Abfindung vereinbart, doch Vorsicht: Die Agentur für Arbeit verhängt oft eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, wenn der Vertrag nachteilig für den Arbeitnehmer gestaltet ist.
Unser Beitrag Die Sprinterklausel im Aufhebungsvertrag zeigt, wie sich spezielle Vertragsklauseln auf Abfindung und ALG-Ansprüche auswirken können. Außerdem sollten Arbeitnehmer prüfen, wie sich eine Abfindung steuerlich darstellt – nutzen Sie hierfür unseren Brutto-Netto-Rechner.
Gerade bei betriebsbedingten Kündigungen spielt die Abfindung eine zentrale Rolle. Oft wird sie über einen Sozialplan oder im Rahmen einer gerichtlichen Einigung gewährt. Rechtsgrundlagen sind insbesondere § 1 KSchG sowie die einschlägige Rechtsprechung.
Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Ratgeber Alles zur Abfindung sowie im Blogbeitrag Kündigung erhalten – was jetzt wichtig ist.
Arbeitnehmer sollten im Jahr 2025 drei Punkte besonders beachten:
Wer sich unsicher ist, sollte kurzfristig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Über unsere Hotline erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt. Auch regional stehen wir Ihnen zur Seite – beispielsweise als Anwalt für Arbeitsrecht in Augsburg.
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