Viele Arbeitnehmer denken, sie müssten Minusstunden einfach hinnehmen – etwa, wenn der Arbeitgeber zu wenig Arbeit hat oder einen früher nach Hause schickt. Doch rechtlich ist das keineswegs so eindeutig. Tatsächlich sind viele Abzüge am Ende des Arbeitsverhältnisses nicht zulässig.
Hier sind drei zentrale Punkte, die Du kennen solltest:
Minusstunden darf der Arbeitgeber nur dann erfassen, wenn ein Arbeitszeitkonto ausdrücklich vereinbart wurde – etwa im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. Gibt es keine solche Regelung, kann der Arbeitgeber auch keine Stunden "nachfordern".
Wenn Du nicht sicher bist, ob für Dich ein Arbeitszeitkonto gilt, lohnt sich ein Blick in den Vertrag – oder eine kostenlose Ersteinschätzung über unsere Hotline.
Wird das Arbeitsverhältnis beendet, versuchen viele Arbeitgeber, angebliche Minusstunden mit dem letzten Gehalt zu verrechnen. Doch das geht nur unter engen Voraussetzungen – und ist in vielen Fällen rechtswidrig.
Gerade bei einer Kündigung solltest Du deshalb prüfen lassen, ob der Abzug gerechtfertigt ist. Berechne mit dem Abfindungsrechner, was Dir möglicherweise zusteht.
Wenn Du arbeiten willst, aber der Arbeitgeber keine Arbeit zuweist, darf er Dir dafür keine Minusstunden eintragen. Das sogenannte Betriebsrisiko trägt allein der Arbeitgeber (§ 615 BGB). Wer wegen Auftragsmangel oder schlechter Planung nach Hause geschickt wird, hat trotzdem Anspruch auf Lohn und darf keine Stunden verlieren - auch dann nicht, wenn ein Arbeitszeitkonto besteht!
Minusstunden sind ein häufiger Streitpunkt – doch Arbeitnehmer haben gute Karten. Wenn Du betroffen bist oder unsicher, ob Dein Arbeitgeber korrekt handelt:
➡️ Nutze unsere kostenlose Ersteinschätzung über die Hotline