Minusstunden im Arbeitsverhältnis – was gilt wirklich?

Minusstunden im Arbeitsrecht: Wann sind sie erlaubt, wann unzulässig? Erfahre, was bei Kündigung gilt und warum fehlende Arbeit nicht zu Deinem Nachteil werden darf. Jetzt informieren!
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Viele Arbeitnehmer denken, sie müssten Minusstunden einfach hinnehmen – etwa, wenn der Arbeitgeber zu wenig Arbeit hat oder einen früher nach Hause schickt. Doch rechtlich ist das keineswegs so eindeutig. Tatsächlich sind viele Abzüge am Ende des Arbeitsverhältnisses nicht zulässig.

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Alles zu Minusstunden lieber als Video? Kein Problem - hier erkläre ich im Video ausführlich die drei häufigsten Rechtsirrtümer bei Minusstunden. Hier nun aber die drei zentrale Punkte, die Du kennen solltest:
Vorschaubild Minusstunden im Arbeitsrecht

1. Minusstunden nur mit Arbeitszeitkonto

Minusstunden darf der Arbeitgeber nur dann erfassen, wenn ein Arbeitszeitkonto ausdrücklich vereinbart wurde – etwa im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. Gibt es keine solche Regelung, kann der Arbeitgeber auch keine Stunden "nachfordern".

Wenn Du nicht sicher bist, ob für Dich ein Arbeitszeitkonto gilt, lohnt sich ein Blick in den Vertrag – oder eine kostenlose Ersteinschätzung über unsere Hotline.

2. Kein automatischer Abzug bei KĂĽndigung

Wird das Arbeitsverhältnis beendet, versuchen viele Arbeitgeber, angebliche Minusstunden mit dem letzten Gehalt zu verrechnen. Doch das geht nur unter engen Voraussetzungen – und ist in vielen Fällen rechtswidrig.

Gerade bei einer Kündigung solltest Du deshalb prüfen lassen, ob der Abzug gerechtfertigt ist. Berechne mit dem Abfindungsrechner, was Dir möglicherweise zusteht.

3. Fehlende Arbeit? Risiko des Arbeitgebers!

Wenn Du arbeiten willst, aber der Arbeitgeber keine Arbeit zuweist, darf er Dir dafür keine Minusstunden eintragen. Das sogenannte Betriebsrisiko trägt allein der Arbeitgeber (§ 615 BGB). Wer wegen Auftragsmangel oder schlechter Planung nach Hause geschickt wird, hat trotzdem Anspruch auf Lohn und darf keine Stunden verlieren - auch dann nicht, wenn ein Arbeitszeitkonto besteht!

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Minusstunden sind ein häufiger Streitpunkt – doch Arbeitnehmer haben gute Karten. Wenn Du betroffen bist oder unsicher, ob Dein Arbeitgeber korrekt handelt:

➡️ Nutze unsere kostenlose Ersteinschätzung über die Hotline

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FAQ

Was sind Minusstunden im Arbeitsverhältnis?

Minusstunden entstehen, wenn weniger gearbeitet wird, als laut Arbeitsvertrag oder Arbeitszeitmodell vorgesehen ist – etwa bei Gleitzeit oder Vertrauensarbeitszeit.

Darf der Arbeitgeber Minusstunden einfach abziehen?

Nein, nicht ohne vertragliche oder tarifliche Grundlage. Einseitiger Abzug ist nur zulässig, wenn ein Arbeitszeitkonto mit klarer Regelung besteht.

Was gilt bei Minusstunden durch Arbeitsmangel?

Fehlt die Arbeit aus unternehmerischen Gründen (z. B. Auftragsflaute), trägt der Arbeitgeber das Risiko – Minusstunden dürfen dann nicht einfach angerechnet werden.

MĂĽssen Minusstunden bei KĂĽndigung nachgearbeitet oder zurĂĽckgezahlt werden?

Nur wenn eine rechtlich zulässige Vereinbarung existiert. Häufig scheitert die Anrechnung an fehlenden vertraglichen Grundlagen oder dem Arbeitszeitgesetz.

Wann verfallen Minusstunden?

Das hängt von vertraglichen Regelungen oder tariflichen Fristen ab. Ohne explizite Vereinbarung ist der Verfall oft schwer durchsetzbar.

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Rechtsanwalt Alexander Meyer