Eine Kündigung ist für viele Arbeitnehmer ein einschneidendes Ereignis. Umso wichtiger ist es, rechtzeitig kompetente anwaltliche Unterstützung zu erhalten – insbesondere dann, wenn es um die Durchsetzung einer Abfindung oder die Rücknahme der Kündigung geht. Viele Betroffene mit Rechtsschutzversicherung verlassen sich dabei auf die Empfehlungen ihrer Versicherung. Doch sind diese immer im besten Interesse des Versicherten?
Rechtsschutzversicherungen bieten häufig sogenannte „Anwaltsempfehlungen“ an. Was viele nicht wissen: Diese beruhen in vielen Fällen nicht auf objektiven Qualitätskriterien, sondern auf internen Kooperationsmodellen. So werden besonders häufig Kanzleien empfohlen, die mit der Versicherung Vergütungsvereinbarungen getroffen haben – etwa in Form von pauschalen oder reduzierten Gebühren. Für Versicherer ist das wirtschaftlich sinnvoll, für Versicherte jedoch nicht zwingend vorteilhaft.
Denn: Ein günstiger Anwalt ist nicht immer ein guter Anwalt. Die Komplexität von Kündigungsschutzverfahren erfordert fundierte arbeitsrechtliche Expertise – nicht eine Lösung „von der Stange“.
Rechtsschutzversicherte haben meist das Recht auf freie Anwaltswahl. Weder Ihre Versicherung noch ein Sachbearbeiter kann Sie dann zwingen, den empfohlenen Anwalt zu beauftragen. Sie dürfen selbst entscheiden, wer Sie vertreten soll – unabhängig davon, ob er auf der Empfehlungsliste steht oder nicht.
Die Plattform abfindung4u arbeitet mit zahlreichen Rechtsschutzversicherungen zusammen und wird regelmäßig an Versicherte vermittelt – insbesondere dann, wenn es um arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen nach einer Kündigung geht. Viele Versicherungen empfehlen unsere Anwälte aktiv weiter, auch weil die hohe Spezialisierung, die digitale Erreichbarkeit und die durchgehend positive Mandantenzufriedenheit überzeugen. Dennoch erfolgt die anwaltliche Tätigkeit stets unabhängig – im alleinigen Interesse des Mandanten.
Gerade im arbeitsrechtlichen Kontext gibt es klare Anhaltspunkte, die Ihnen helfen, einen geeigneten Rechtsanwalt zu erkennen:
Seien Sie skeptisch bei rein positiven Einträgen mit allgemeinen Floskeln. Bewertungen lassen sich heute leicht manipulieren – echte Bewertungen sind aber oft an Sprache und Detailtiefe erkennbar.
Viele Mandanten glauben noch immer, dass ein Anwalt „vor Ort“ sein muss. Doch das ist längst überholt: Dank Digitalisierung kann die Kommunikation schnell und sicher per Telefon, Video oder E-Mail erfolgen. So ist es heute problemlos möglich, sich durch einen spezialisierten Fachanwalt bundesweit vertreten zu lassen – mit höherer Qualität und oft auch besserer Erfolgsaussicht.
Verlassen Sie sich nicht blind auf Anwaltsempfehlungen Ihrer Rechtsschutzversicherung. Nutzen Sie stattdessen Ihr Recht auf freie Anwaltswahl – und wählen Sie den Anwalt, der wirklich auf Ihre Bedürfnisse spezialisiert ist. Achten Sie auf Fachanwaltsstatus, authentische Bewertungen, Spezialisierung und moderne Kommunikationswege. Die Plattform abfindung4u vereint genau diese Merkmale – bundesweit, digital und unabhängig. So sind Sie im Kündigungsfall bestmöglich beraten.
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