Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit einem wegweisenden Urteil klargestellt: Arbeitgeber sind verpflichtet, ein System zur Arbeitszeiterfassung einzuführen. Dabei müssen Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit, einschließlich Pausenzeiten und Überstunden, dokumentiert werden. Die Pflicht zur Zeiterfassung betrifft alle Arbeitgeber – unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße.
Laut BAG-Urteil sind Arbeitgeber rechtlich verpflichtet, die tatsächliche Arbeitszeit aller Arbeitnehmer zu erfassen. Die wichtigsten Aussagen im Überblick:
Das BAG lässt Arbeitgebern weiterhin Spielraum bei der Gestaltung des Zeiterfassungssystems. Ob handschriftliche Liste, digitale App oder Stechuhr – die Methode ist frei wählbar, solange der Gesetzgeber keine konkreten Anforderungen festlegt.
Wichtig: Die Zeiterfassung muss praktikabel und überprüfbar sein. Reine Vertrauensmodelle ohne Dokumentation reichen nicht mehr aus.
Nein – das Modell der Vertrauensarbeitszeit bleibt erlaubt. Allerdings müssen auch in diesen Fällen die Arbeitszeiten dokumentiert werden. Der Unterschied: Arbeitnehmer können ihre Zeiten selbst eintragen, doch der Arbeitgeber trägt weiterhin die Verantwortung für die Kontrolle.
Stichprobenkontrollen durch den Arbeitgeber sind erforderlich, um sicherzustellen, dass die Dokumentation korrekt erfolgt und gesetzliche Vorschriften eingehalten werden.
Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Zeiterfassung stellt aktuell keine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes dar – noch nicht. Die zuständige Arbeitsschutzbehörde muss zunächst eine Anordnung zur Einführung eines Zeiterfassungssystems erlassen.
Nur wenn dieser behördlichen Anordnung nicht nachgekommen wird, kann ein Bußgeld verhängt werden.
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts schafft klare Pflichten für Arbeitgeber: Die Arbeitszeit der Beschäftigten muss erfasst werden – vollständig, nachvollziehbar und regelmäßig kontrolliert.
Unternehmen sollten jetzt handeln und ein Zeiterfassungssystem einführen, das sowohl datenschutzkonform als auch rechtssicher ist.
Arbeitnehmer haben das Recht auf transparente Dokumentation ihrer Arbeitszeit – und profitieren von klarer Nachvollziehbarkeit bei Überstunden, Pausen und Arbeitsbelastung.
📌 Tipp: Wer als Arbeitgeber noch kein System zur Zeiterfassung nutzt, sollte sich zeitnah rechtlich beraten lassen und ein maßgeschneidertes System etablieren, das den Anforderungen des BAG und der DSGVO entspricht.